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Blau sein ist gefährlich Auto während Kneipenbesuch entwendet

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Wer ist mit Matthes’ Auto gefahren, als er betrunken in der Kneipe saß? Autobahnanwalt Möller schickt seinen Mandanten erst mal zum Friseur.

Matthes* geht es dreckig. Er sitzt in einer Kneipe, in der der Rauch so dick in der Luft hängt, dass er den Tresen von seinem Platz aus nicht mehr erkennen kann. Yvonne* hat sich ein bisschen zu ihm gesetzt. Das hilft auch nicht. Yvonne ist nun mal nicht Jacqueline* und Jacqueline hat urplötzlich beschlossen, sich von Matthes zu trennen. Jacqueline ist eine Macherin und zieht deswegen die blöde Trennungsidee messerscharf durch. Eine Münze nach der anderen haut Matthes in die Musikbox. Immer dasselbe Lied: Matthias Reim in Endlosschleife. Irgendwann nach drei oder vier Stunden will er gehen.

Er weiß nicht wohin, aber raus aus dieser Schrottpinte. Der Wirt tippt ihm dezent, aber deutlich auf die Schulter und signalisiert, dass er Knete sehen will. Ein Blick ins Portemonnaie verrät gähnende Leere. Matthes erkennt Steven* durch den Qualm hinten in der Kneipe. Er torkelt zu ihm, gibt ihm seinen Autoschlüssel und seine EC-Karte inklusive Geheimnummer und bittet ihn, bei der Sparkasse Geld zu holen. Matthes pennt mit dem Kopf auf dem Tisch ein. Das juckt in dieser Kneipe keinen. Matthes merkt nicht, wann Steven zurückkommt. Als er wach wird, stehen die Stühle schon auf den Tischen. Fenster und Türen sind offen zum Durchlüften. Vor ihm liegen die EC-Karte und zwei 50-Euro-Scheine. Der Autoschlüssel liegt beim Wirt. Er geht raus und läuft, wohin weiß er nicht so recht. Sein Auto entdeckt er am nächsten Tag  in der Nähe der Bank am Straßenrand.

Zwei Monate später: Matthes hat sich mittlerweile gefangen und eine eigene kleine Wohnung. Freitagabend kommt er nach Hause. Im Briefkasten befinden sich Werbung und ein Brief in der Warnfarbe Gelb. Da hat er jetzt keinen Bock drauf. Er lässt den unheilvollen Umschlag in der Küche liegen. Am nächsten Morgen öffnet er den Brief. Der Inhalt versaut ihm das ganze Wochenende. In dem Umschlag steckt eine Nachricht, die es in sich hat: Fahren mit 0,5 Promille im Blut ergeben 500 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot – eine Katastrophe für Berufskraftfahrer Matthes.

Identifikation mittels EC-Karte

Matthes schaut in den Kalender. Das war der Trennungsabend. Er weiß nicht mehr viel davon, nur, dass er voll wie eine Haubitze war. Gefahren ist er nicht, da ist er sich sicher. Aber wie kommen die auf ihn, wo er doch in der Kneipe saß? Matthes ruft mich auf dem Handy an. Meine Nummer hat er von einer Abstandsgeschichte, bei der ich ihn vor Jahren mal betreut habe. Er ist mit seinen Nerven völlig am Ende. Weint sogar am Telefon. Wir verabreden uns noch für denselben Tag in besagter Kneipe.

Der Wirt ist mürrisch. An den Abend kann er sich nicht die Bohne erinnern. Ob wir ihn verarschen wollen? Sechs Wochen liege das zurück. Da wisse er doch nicht mehr, wer da bei ihm gesoffen habe. Der Umgangston gefällt mir nicht. Ich würde ihm gerne eine Gardinenpredigt über Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft halten, verkneife es mir aber, bei ihm ist Hopfen und Malz verloren. Einen Steven kenne er nicht. Matthes hat keinen Schimmer, wo Steven wohnt, geschweige denn, wie er mit Nachnamen heißt. Yvonne, tja Yvonne ist früh gegangen und kann zum Tatzeitpunkt nichts sagen. Die Frage, um die es geht, ist immer noch dieselbe: Wie kommt die Behörde nach dem Alkoholtest überhaupt auf Matthes?

Am Montag drauf fahre ich zur Bußgeldstelle. Ich kann es nicht erwarten, bis die Akte per Post kommt. Deswegen begebe ich mich selbst dorthin. Mir verschlägt es die Sprache, als ich in der Akte blättere. In der Anzeige findet sich die Antwort auf meine Frage: Identifikation des Fahrers mittels EC-Karte. Hammerhart! Steven oder wer auch immer war selbst angetrunken und hat der Polizei die EC-Karte gezeigt. Der Polizei hat das gereicht, was unglaublich ist. Eine Riesenschlamperei. Hätten sie Steven aufgefordert, am nächsten Tag seine Papiere bei der Polizei vorzuzeigen, wäre er sicher nicht gekommen. Hätten sie dann einen Hausbesuch bei Matthes gemacht, hätten sie sofort gesehen, dass sie augenscheinlich verarscht worden sind. Aber nichts haben sie getan und derjenige, der es jetzt ausbaden muss, ist Matthes.

Mit einer Schmalzlocke zum Freispruch

Wir treffen uns um acht Uhr morgens. Der Gerichtstermin ist um zehn Uhr. Ich mache noch ein paar Fotos. Danach geht es zum Friseur. Ich sage dem Friseur, was er zu tun hat. Eine nach hinten gekämmte Schmalzlocke am Ansatz der Stirn habe ich Matthes verpassen lassen. Der findet das dämlich, vertraut mir aber. Noch beim Friseur mache ich wieder ein paar Fotos. In meinem mobilen Büro kann ich die Fotos ausdrucken. Pünktlich betreten wir den Gerichtssaal. Der erste Polizeibeamte wird vernommen. Er kann Matthes nicht als Fahrer identifizieren, hat keine Erinnerung mehr an ihn. Der zweite Beamte weiß noch etwas. Er erkenne Matthes wieder und zwar an der Locke, die sei ihm damals schon aufgefallen.

Ich habe keine weiteren Fragen. Das Gericht auch nicht. Ich kläre das Gericht auf. Die Schmalzlocke trage Matthes heute das erste Mal. Der Friseur gegenüber habe sie vor ein paar Minuten drapiert. Die Richterin grinst. Sie will von Yvonne hören, welche Frisur Matthes damals gehabt habe. Der Termin muss dreimal verschoben werden. In der Zwischenzeit ist Yvonne nämlich Mutter geworden und hat keine Lust, für Matthes ihr Baby ins Gericht zu schleppen. Zum vierten Termin präsentieren wir die junge Mutter. Sie erinnert sich, dass Matthes damals extrem kurze Haare gehabt hat. Sicher keine Locke, das sei ausgeschlossen. Die Mutter kommt absolut glaubwürdig rüber. Das Drama findet ein positives Ende. Es kommt zum Freispruch und der ist mittlerweile nicht nur rechtskräftig, sondern auch gerecht.

Der Anwalt rät

Rechtsanwalt Peter Möller sitzt am Fernfahrertelefon und steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Hier ein Auszug von individuellen Fragen der Kollegen – und die Antworten des Juristen.

Nicolas*: "Ich bin Geschäftsführer einer Spedition mit sieben Lkw. Meine Firma hat nun, adressiert an die Firma, einen Anhörungsbogen erhalten. Was soll ich tun?"

Möller: "Lieber Nicolas, lass das Verfahren einfach laufen. Ich habe  noch nie eine ganze Firma am Lenkrad eines Lastwagens gesehen. Der Anhörungsbogen gegen die Spedition kann gegen keine natürliche Person die Verjährung unterbrechen. Hier liegt offensichtlich ein Missgeschick zugunsten des tatsächlichen Fahrers vor. Und mal ehrlich, wie willst du denn für die Firma die Rückseite des Anhörungsbogens ausfüllen? Das scheitert doch schon bei den Fragen nach Vornamen, Geburtsort und Geburtsdatum. Also laufen lassen und hoffen, dass sich innerhalb von drei Monaten keiner an den tatsächlichen Fahrer wendet und sich nach Fristablauf einfach freuen."

Karl Ludwig*: "Kann ich mein einmonatiges Fahrverbot, das ich innerhalb von vier Monaten antreten muss, auch in vier einwöchige Fahrverbote aufteilen? Das bedeutet Also pro Monat eine Woche Führerscheinentzug."

Möller: "Wäre genial, wenn das ginge. Das Fahrverbot muss aber leider am Stück abgesessen werden. Ein Splitting ist gesetzlich nicht möglich. Tut mir leid, geht nicht, auch wenn die Idee gut ist."

Frank*: "Ich bin selbstfahrender Spediteur und habe einen Zeugen-
fragebogen bekommen. Muss ich mich selbst als Fahrer angeben?"

Möller: "Nein, Frank, das musst du nicht. Natürlich muss sich in einem Rechtsstaat keiner selbst benennen. Dir steht selbstredend ein Zeugnis­verweigerungsrecht zu. Der Haken ist aber, dass die dann den Braten riechen und gezielt nachprüfen, ob du der Fahrer warst. Sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen schränkt den Kreis der möglichen Fahrer natürlich ein. Aber du gewinnst Zeit und machst den Behörden die Arbeit nicht leichter. Immerhin gibt es eine dreimonatige Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Frist müssen die selbst rausfinden, wer der Täter war."

Marga*: "Kann ich mir mit meiner Freundin das Fahrverbot teilen? Wir wissen leider nicht mehr, wer von uns beiden am Wochenende zur Disco gefahren ist."

Möller: "Liebe Marga, zunächst gehe ich mal davon aus, dass ihr nicht mit dem Lkw zur Disco gefahren seid. Eine Identifikation via Fahrerkarte ist also nicht möglich. Wenn auf dem Foto der Tat nichts zu erkennen ist – was ich bei der Frage vermute –, ist das doch nicht euer Problem. Die Behörde muss herausfinden, wer der Fahrer war, nicht ihr. Eure Idee ist ziemlich süß und solidarisch, aber leider so nicht vorgesehen. Es kann eben nur einen Fahrer gegeben haben und nicht zwei halbe."

Kleine Fälle

Die Ampel ist verdeckt

Sabine* ist stinksauer. Die Polizeibeamten werfen ihr vor, sie habe das Rotlicht einer Ampel missachtet. Sie meint, sie sei doch keine Selbstmörderin und würde mit Absicht in die größte Kreuzung von Erfurt bei Rot reindonnern. Das verbitte sie sich ausdrücklich. Dass sie kein Straßenrüpel ist, belegt ihr Registerauszug: null Punkte. Darauf ist Sabine stolz und so soll es auch bleiben. Eine nicht ganz leichte Aufgabe für Autobahnanwalt Peter Möller. Immerhin gibt es drei Zeugen. Möller fährt am Wochenende vor der Gerichtsverhandlung noch mal zum Tatort und lässt diesen auf sich wirken. Dabei fällt ihm Interessantes auf. Ein Wendeverbotsschild verdeckt den Blick auf die Ampel. Peter Möller ruft sofort Sabine an und trifft sich mit ihr. Die verdeckte Ampel erklärt, wie es zu Sabines Missgeschick kommen konnte. Mit einem DIN-A4-Hochglanzfoto bewaffnet, geht Peter Möller in den Gerichtstermin. Für den Richter scheint schon alles klar zu sein, für den Anwalt nicht. Das Verbotsschild, das die Ampel verdeckt, stellt einen besonderen Tat-Umstand dar, erklärt Möller. Ein solch besonderer Tat-Umstand mindere die Schuld. Das Bußgeld müsse schuldangemessen sein. Rechtsanwalt Möller beantragt ein Bußgeld von 55 Euro und das bekommt Sabine auch. Ihr Punktekonto bleibt sauber.

Zu langes Kabel mindert Urteil

Insgesamt fünf Verhandlungstermine gibt es für Görge* und Peter Möller muss richtig kämpfen. Immerhin geht es hier um einiges. Görge soll ein Fahrverbot bekommen und was das für einen Berufskraftfahrer heißt, weiß jeder. In der fünften Verhandlung tritt Rechtsanwalt Möller nicht mehr alleine auf. Er hat sich den Beistand des Sachverständigen Dr. Matzen besorgt. Der hat nämlich herausgefunden, dass es eine Schwachstelle an der Messung gibt. Das Kabel zwischen Funkempfänger und Rechner ist länger als drei Meter. Ein solches Kabel entspricht nicht der Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für dieses Messgerät. Es wird hin und her diskutiert. Der Sachverständige vertritt mit harten Worten seine Auffassung. Am Ende ist der Richter bereit, eine Kulanz von 20 Prozent zu gewähren. Der Verstoß gegen die Zulassung der PTB begründet nämlich berechtigte Zweifel an der Gültigkeit der Eichung. Am Ende bekommt Görge weder ein Fahrverbot noch zwei Punkte, sondern einen Punkt wegen eines geringfügigen Geschwindigkeitsverstoßes. Ein ordentliches Ergebnis, wie Görge meint. Damit könne er auf jeden Fall leben.

Auch ein unscharfes Video wird als Beweis anerkannt

Irgendwie ist in dieser Verhandlung der Wurm drin. Die Richterin lässt sich in zwei Terminen nicht davon überzeugen, dass sich ganz oben am Bildrand des Abstandsvideos ein Pkw vor den Lkw setzt. Rechtsanwalt Möller greift in seinem Büro zu Beamer und einer großen Leinwand. Zwar wird hierdurch das Video relativ unscharf, mit Einzelbildern kann man aber darstellen, dass sich tatsächlich ein Pkw vor den Lkw gesetzt hat. Mit diesen Bildern geht der Autobahnanwalt in die letzte Verhandlung. Die Richterin sieht es nun auch. Der Abstandsverstoß ist zunächst verursacht durch den Pkw-Fahrer. Die Richterin meint zwar, Karl* hätte den Abstand wieder aufbauen müssen. Die Tatsache, dass der geringe Abstand durch einen Dritten verursacht wurde, stellt aber einen besonderen Tat-Umstand dar. Das Ergebnis: 55 Euro, keine Punkte! Karl bleibt punktefrei und freut sich tierisch, als ihn Autobahnanwalt Peter Möller über den Ausgang des Verfahrens informiert.

*Alle Namen von der Redaktion geändert

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FERNFAHRER Titel 2/2016
FERNFAHRER 02 / 2016
4. Januar 2016
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4. Januar 2016
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