Mit Verfügung Nr. 37/2005, geändert durch Vfg. 03/2008, ist es amtlich!
Die Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet (CB-Gateway) ist statt bisher auf 4 jetzt auf 7 Kanälen (11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80) für die Sprachübertragung gestattet! Für Datenfunk stehen jetzt insgesamt 10 Kanäle zur Verfügung (6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76, 77), auf den ersten fünf Kanälen dürfen auch auf AM/SSB beruhende Modulationsarten (z.B. PSK31) benutzt werden. Hier nochmals die Verfügung zum Nachlesen als !