Ein Lkw-Fahrer kommt mit aktiviertem Abstandsregeltempomaten in eine Abstandskontrolle. Er wird mit lediglich 41 Meter Abstand aufgezeichnet. Trotz moderner Technik bleibt der Fahrer verantwortlich.
Der Lkw-Fahrer Joachim Dockhorn fährt einen New Actros Baujahr September 2019. Er nutzt immer den Abstandsregeltempomaten. Am 3. Juni 2020 gerät er bei Köngen auf der A 8 Richtung München in eine Videoabstandsmessung der Polizei. Bald kommt der Bußgeldbescheid mit dem Messfoto. Dem Fahrer wird zur Last gelegt, dass er mit 41 Metern unter dem Mindestabstand von 50 Metern lag. „Der Abstand wurde nicht durch ein plötzlich einscherendes oder abbremsendes Fahrzeug verringert“, heißt es. „Die Messung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.“ Joachim drohen nun ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt.
Einspruch bei Bußgeldbehörde
Dagegen hat er selbst schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde Einspruch eingelegt. Er beruft sich darauf, dass er immer nur mit eingeschalteten Assistenten unterwegs sei, so wie man es bei Mercedes-Benz in der Einweisungsschulung vermittelt bekomme. Außerdem betont er, dass eine Abschaltung der Assistenzsysteme – gerade des ABA 5 – verboten sei, weil dies eine Gefährdung des Straßenverkehrs mit schweren Unfallfolgen nach sich ziehen könne.
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