Arbeitsverträge im EUGH-Urteil Sozialbetrug durch falschen Arbeitsort

Verurteilen Foto: adpic/Baumann

Angestellt in Zypern, Lkw-fahren in den Niederlanden und richtig geringe Kosten für den Unternehmer. „So nicht!“, sagt der Europäische Gerichtshof.

Personalkosten sind für einen dicken Batzen der Budgets verantwortlich. Das gilt auch für Fuhrunternehmer. Klar sucht da so mancher nach innovativen Wegen, genau dort Geld zu sparen. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) ist allerdings bei einem dieser Konstrukte alles andere als einverstanden, wie aus dem heutigen Urteil mit Aktenzeichen C-610/18 hervorgeht.

Im vorliegenden Fall fuhren Lkw-Fahrer aus den Niederlanden im internationalen Verkehr. Ihren Lohn bekamen sie demnach auch aus den Niederlanden überwiesen. Allerdings wurden die Fahrer über eine Vermittlungsfirma eingesetzt. Die wiederum sitzt in Zypern. Und von dort wirbt sie damit, dass die Lohnkosten für über sie beschäftigte Fahrer ein Viertel niedriger lägen. Das hilft also, im Preiskampf mit den osteuropäischen Frächtern an der Kostenschraube zu drehen. Allerdings war die niederländische Sozialversicherungsanstalt da ganz anderer Meinung. Die niederländischen Fahrer müssen auch in den Niederlanden ihrer Sozialversicherungspflicht nachkommen und nicht etwa im günstigeren Zypern. Der EUGH bestätigt dies in seinem Urteil.

So hätten Unternehmen nicht das Recht, die gängigen Sozialstandards im eigenen Land mit solchen Konstrukten zu unterlaufen. Auch bei international tätigen Angestellten ist relevant, wer der eigentliche Arbeitgeber ist, wer die Lohnkosten trägt und wer die Arbeitnehmer entlassen kann. Das ist in diesem Falle eben nicht der zypriotische Vermittler, sondern das niederländische Fuhrunternehmen. Dabei ist für die Richter unerheblich, wer als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag steht, sondern viel wichtiger, wer die Pflichten des Arbeitgebers de facto übernimmt.

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