Das Prinzip hat Tradition: Die Blattfederung ist seit einigen Jahrhunderten aus dem Kutschenbau bekannt und findet bis heute nahezu unverändert in Nutzfahrzeugen Verwendung. Diente sie in Kutschen vorwiegend dem Fahrkomfort, ist sie im Nutzfahrzeug gleichzeitig auch unerlässliches Sicherheitsmerkmal.
Eine ihrer zentralen Aufgaben ist, beim Beschleunigen sowie Verzögern und besonders bei Unebenheiten und Kurvenfahrt einen möglichst ununterbrochenen Fahrbahnkontakt der Reifen zu gewährleisten. Dabei fängt sie Fahrbahnstöße auf und wandelt diese in Schwingungen um. Ohne den permanenten Reifenkontakt zur Fahrbahn ist das Fahrzeug nur eingeschränkt brems- und lenkbar. Indem die Federung die Bauteile der Radachsen und des Fahrzeugaufbaus gedämpft und elastisch nachgebend miteinander verbindet, trägt sie einerseits zu einer verminderten Beanspruchung dieser Fahrzeugteile selbst bei und andererseits zur Verbesserung des Fahrkomforts und der Schonung der transportierten Ladung. Abhängig von der Konstruktion des Fahrwerks kann die Blattfederung zusätzlich die Längs- und Querlenker zur Führung der Achse ersetzen.
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