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Antragsfrist nur noch bis 15. April Gas geben bei der Flottenerneuerung

Foto: Thomas Küppers, subinpumsom – stock.adobe.com

Gas geben beim Programm Flottenerneuerung: Nur noch bis 15. April haben Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 15.000 Euro für die Verschrottung von Lkw mit Euro-V oder schlechter zu beantragen.

Das Rennen um die Fördergelder ist auf der Zielgeraden: Es bleiben nur noch wenige Tage, ehe am 15. April die Antragsfrist für das Förderprogramm Flottenerneuerung für den Austausch von emissionsstarken Lkw abläuft. Flottenbetreibern winkt dabei beim Kauf von neuen Lkw, die in diesem Jahr produziert werden, ein ordentlicher Zuschuss.

Professor Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), berichtet, dass das Programm gut angenommen werde – die Unternehmen geben Gas. Erst vergangene Woche war er in Kontakt mit einem Mitgliedsunternehmen, das über das Förderprogramm auf einen Schlag 18 Altfahrzeuge gegen neue Lkw austauschen wollte.

Auch neue Trailertechnologie wird bezuschusst

15.000 Euro Prämie winken bei Verschrottung eines Euro-5-Fahrzeugs; 10.000 Euro gibt es, wenn ein Euro-4-Lkw oder schlechter stillgelegt und durch einen neuen, emissionsfreundlicheren Lkw ab 7,5 Tonnen ersetzt wird. Das kann ein Neufahrzeug der Schadstoffklasse Euro 6 (Kauf oder Leasing) oder ein Fahrzeug mit Elektroantrieb beziehungsweise Wasserstoff-/Brennzelltechnologie sein. Auch Auflieger werden mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst, sofern sie mit Zubehör ausgestattet sind, das zu einer höheren Effizienz führt. Die Anmeldefrist für das Förderprogramm intelligente Trailer-Technologie ist auf den 15. Juni gesetzt.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als Bewilligungsbehörde des Förderprogramms verlangt für die Verwendungsnachweisprüfung einige Dokumente, darunter die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Neu- und Bestandsfahrzeug), ein Verwertungsnachweis des Bestandsfahrzeugs, ein Nachweis über den Erwerb des Neufahrzeugs und ein Nachweis über coronabedingt eingetretene Einbußen oder Liquiditätsengpässe. Denn das Förderprogramm ist auch als Wirtschaftsimpuls in der Folge der Coronakrise gedacht.

Verschrottungsnachweis notwendig

Wichtig ist neben den Dokumenten auch das Thema Verschrottung: Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen zwölf Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein, und zwar zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung.

„Wichtig ist dabei, sich nicht von windigen Schrotthändlern oder vermeintlichen Entsorgern aufs Glatteis führen zu lassen“, sagt BGL-Vorstand Engelhardt. Unternehmen müssen sich das Verschrotten des Fahrzeugs durch einen entsprechend der Altfahrzeugverordnung legitimierten Anbieter nachweisen lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann eine Liste mit entsprechenden Unternehmen der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) vom BGL bekommen

Zertifizierte Schrotthändler

„Natürlich freuen sich die Schrotthändler über das Geschäft“, sagt Engelhardt, zumal bei einem derzeitigen Stahlschrottpreis von 215 Euro pro Tonne. 2.000 bis 3.000 Euro kostet es, ein Fahrzeug in die Schrottpresse wandern zu lassen. Sind besondere Anbauteile am Fahrzeug, die man wiederverwerten kann, können sie mit den Verschrottungskosten verrechnet werden.

Auch wenn das Lkw-Förderprogramm nur bis Juni läuft, ist es laut Engelhardt eine gute Ergänzung zu dem von der Bundesregierung geplanten neuen Förderprogramm, mit dem bis 2023 der Anteil der Lkw mit alternativen Antrieben spürbar erhöht werden soll. Eigentlich war es für den 1. Januar 2021 geplant, jetzt liegt es zur Notifizierung bei der EU. 950 Millionen Euro sollen dafür bereitstehen.

Das aktuelle Förderprogramm Flottenerneuerung ist Anfang Januar mit 500 Millionen Euro im Säckel gestartet. Stand 30. März waren nach Angaben des BMVI bislang 3.495 Anträge für 8.130 Fahrzeuge eingegangen. Damit wurden Zuwendungen in Höhe von insgesamt 129,8 Millionen Euro beantragt; 765 Anträge wurden bereits bewilligt.

Für das Trailerprogramm gibt das BAG zum Stand 29. März an, dass zur beantragten Verschrottung/Neuanschaffung von emissionsfreundlichen Lkw auch 559 Anträge zur Verschrottung/Neuanschaffung von intelligenter Trailer-Technologie (ITT) eingegangen sind. In 204 Anträgen wurde ausschließlich ITT beantragt. Es sieht also ganz danach aus, als ob in beiden Programmen noch Mittel zur Verfügung stehen – ein Schlussspurt zur Flottenerneuerung ist daher keine schlechte Idee.

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