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Amsterdamer Gericht zu Lkw-Kartell Urteil im Sinne der Kläger

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Erstes Urteil zu Kartellklage in den Niederlanden mit 200.000 Lkw: Gericht folgt zahlreichen Argumenten der Geschädigten.

Das Bezirksgericht in Amsterdam eine erste Entscheidung zum europäischen Lkw-Kartell getroffen, das auch für Kläger aus Deutschland relevant ist. Demnach ist das Gericht nicht der Argumentation der Lkw-Hersteller gefolgt, wonach das von ihnen betriebene Kartell keinen Schaden verursacht haben könne. Darauf macht die Stiftung Unilegion Truck Claims aufmerksam, die im Rahmen einer Sammelklage die Lkw-Kartellanten auf Schadenersatz verklagt.

Bessere Aussichten für Kläger

"Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle vor den niederländischen Gerichten geführten Klagen, die in Summe mehr als 400.000 Lkw betreffen. Die Aussichten der Lkw-Abnehmer, einen erheblichen Teil ihrer Kauf- und Leasingpreise zurückzuerhalten, haben sich damit nochmals verbessert", sagt Michael Gramkow, Vorstand der Unilegion Truck Claims Stiftung. Die Stiftung vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich vor Gerichten in den Niederlanden.

In dem vorliegenden Verfahren hatten die Lkw-Hersteller demnach eine Abweisung aller Klagen beantragt. Ihr Argument: Es hätten keine Preisabsprachen, sondern lediglich ein Informationsaustausch stattgefunden. Außerdem habe es schon deshalb nicht zu einem Preisanstieg für Lkw und damit auch zu keinem Schaden der Käufer und Leasingnehmer kommen können, weil sich die Absprachen lediglich auf aus Sicht der Hersteller irrelevante Bruttopreise bezogen hätten.

Keine Informationsabsprache, sondern Preiskartell

Die Amsterdamer Richter machten hingegen laut Unilegion Truck Claims deutlich, dass das Verhalten der Hersteller ein schwerwiegendes Preiskartell darstellte. Außerdem seien nach Ansicht des Gerichts die wirtschaftlichen Gutachten der Kläger zu den Auswirkungen des Kartells und insbesondere zum Zusammenhang zwischen Bruttopreislisten und den von den Käufern gezahlten Preisen überzeugend. Das Gericht bestätigte außerdem, dass nicht nur Käufer, sondern auch Leasingnehmer zum Schadensersatz berechtigt sein können. Zudem kämen wegen Nachlaufeffekten auch Fahrzeuge in Betracht, die noch nach dem Ende des Kartells im Jahr 2011 angeschafft wurden (Az.: C/13/639718 / HA ZA17-1255), berichtet Unionlegal Truck Claims.

Laut der Stiftung bestünden damit auch für weitere Sammelklagen in Amsterdam sehr gute Chancen, Schadensersatz zu erzielen Unternehmen könnten noch teilnehmen, bevor in wenigen Wochen eine Verjährung der Ansprüche droht.

Nach Angaben von Unionlegal Truck Claims gelten die Niederlande als einer der zentralen Schauplätze in einem der größten jemals in Europa verhandelten Schadensersatzkomplexe; viele der größten Klagen würden in Amsterdam verhandelt, da das Gericht als klägerfreundlich gelte und geschädigten Unternehmen aus der ganzen EU offenstehe.

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