Kraftfahrer ohne Alkohol-Schnelltester an Bord werden in Frankreich nicht wie ursprünglich geplant ab März 2013 zur Kasse gebeten.
Kraftfahrer ohne Alkohol-Schnelltester an Bord werden in Frankreich nicht wie ursprünglich geplant ab März 2013 zur Kasse gebeten. Medienberichten zufolge hat das zuständige Innenministerium mitgeteilt, dass vor Einführung eines Bußgeldes ein weiterer Expertenbericht zum Thema Alkohol am Steuer abgewartet werde. In Frankreich gilt seit Juli 2012 die Pflicht einen solchen Schnelltester mitzuführen. Mit dieser Regel soll die Zahl der Verkehrsunfälle vermindert werden.
Ursprünglich sollten Fahrer ohne Tester im Fahrzeug elf Euro zahlen. Ein Termin für eine neue Entscheidung über die Einführung sei nicht genannt worden.