Äußerungsrecht Erfolgreiche Klage

Foto: Jan Bergrath
Meinung

Die sozialen Medien, insbesondere Facebook, sind ein Tummelplatz für Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen. Lkw-Fahrer Udo Skoppeck, erster Vorsitzender der AidT.eV., hat sich nun vor dem Landgericht Köln gegen den Betreiber einer Website durchgesetzt.

Die „Unterhaltungswebsite“ AidT-Acca, die im Herbst 2018 kurz nach der Nutzfahrzeug-IAA in Hannover auf Facebook veröffentlicht wurde, hatte unter anderem das Ziel, mit der Allianz im Deutschen Transportwesen (AidT e.V.) abzurechnen, einer Fahrerorganisation, deren Kassenprüfer der Betreiber, ebenfalls ein Lkw-Fahrer, einmal war. Erster Vorsitzender ist Udo Skoppeck, der 2013 die ersten Demos gegen die massiven Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Güterverkehr organisiert hat und sich seither in vielfältiger Weise auch politisch engagiert, um mitzuhelfen, die Situation der Fahrer zu verbessern.

Einsatz auf allen Ebenen

Es ist ein Einsatz auf allen Ebenen. Skoppeck ist gewissermaßen schon ein Treiber, er geht voran und zieht andere Fahrer gerne mit. Sei es mit den ersten Weihnachtsaktionen für Lkw-Fahrer aus Osteuropa, einer Petition beim Europäischen Parlament oder als gern gesehener Gesprächspartner insbesondere des SPD-Verkehrsausschusses in Berlin. Er war mit dabei, als es vor ein paar Jahren darum ging, aus den Kraftfahrerkreisen (KfK), die ihren Ursprung bei Verdi in Aschaffenburg haben, ein bundesweites Netzwerk zu machen, er organisierte Verkehrssicherheitsaktionen auf der NUFAM, er engagierte sich vor der Coronakrise bei PROFI, dem Verein unter Führung des BGL, der sich für ein besseres Image der Branche einsetzen will. Und er beteiligte sich zuletzt am 19. Juni im Hintergrund durch seine vielfachen Kontakte an der Demo der kleinen und mittelständischen Frachtführer in Berlin.

Das alles, wohlgemerkt, in seiner knappen Freizeit, unterstützt von seiner Familie und engen Vertrauten. Andere Fahrer konnten diesem unbedingten Willen, einmal angestrebte Ziele konsequent durchsetzen, nicht immer folgen und schieden wieder aus. Auch war anfänglich mitunter eine Trennung, für welche seiner Organisationen er nun gerade politisch unterwegs, auf den ersten Blick nicht immer klar gezogen. Vertiefende Gespräche haben das später geklärt.

Offen ausgetragene Missgunst unter Lkw-Fahrern in den sozialen Medien

Es ist wie in der Politik im Allgemeinen. Jede erfolgreiche Aktion ruft Kritik, aber auch Missgunst und Neider hervor, Konkurrenz und Gegenaktionen. Das ist unter Lkw-Fahrern nicht anders, einer Zielgruppe, die sich vor allem durch einen starken Individualismus identifiziert, was auch einer der Gründe ist, dass Verdi es so schwer hat, Mitglieder zu finden. Das schöne Motto „Gemeinsam sind wir stark“ verfällt, wenn einzelne immer alles besser wissen und die nötige Unterordnung in eine straff geführte Organisation wie eine Gewerkschaft im Grunde doch sehr schwer fällt. Es kann halt nicht jeder der Leader sein.

Die Zahl der Facebook-Gruppen, die sich auf höchst unterschiedliche Art für die Belange der Fahrer einsetzen will, ist daher in den letzten Jahren gestiegen. Es gibt sehr viele Foren, in denen eine sachliche und durchaus auch kontroverse Diskussion gut funktioniert. Leider gibt es auch die in den sozialen Medien und insbesondere bei Facebook offen ausgetragene Missgunst mancher Fahrer für die Ziele der anderen. Berüchtigt sind auch „persönliche Nachrichten“ (PN) in geschlossenen Gruppen, die später als Screenshot wieder veröffentlicht werden. Vieles, was an Aussagen und Kommentaren zu lesen ist, läuft unter dem Begriff der Meinungsfreiheit – so wie ihn die Kommentatoren verstehen.

Meinungsfreiheit im Internet

Auch der Betreiber der Seite Aidt-Acca hatte sich anfänglich in der Aidt und bei den KfK beteiligt, sich dann allerdings nach und nach wieder zurückgezogen. Nun begann er, mit Tiraden voller Wut und persönlichen Abwertungen über die ehemaligen Weggefährten herzuziehen, sprachlich immer hart an der Grenze dieser Meinungsfreiheit, die bei Facebook in erster Linie bedeutet, dass man praktisch alles veröffentlichen kann, was dort nicht gegen die sogenannten „Gemeinschaftsregeln“ verstößt. Erst in letzter Zeit hat Facebook massiv Druck bekommen, Fake News, Hassreden oder Beleidigungen besser zu kontrollieren und zu löschen. Doch erst durch den aktuellen Boykott namhafter Werbekunden lenkt Gründer Mark Zuckerberg ein. Auch auf Präsidentenebene.

Aufklärung über Äußerungsrecht

In der Sendung 12 von FERNFAHRER Live hat der Kölner Anwalt für Arbeits- und Medienrecht, Christoph Domernicht, in einer spannenden Diskussion mit Fahrern einmal versucht, das weite Feld des Äußerungsrechts verständlich zu erklären und besonders die Schwierigkeit einer möglichen späteren juristischen Bewertung eines im Internet veröffentlichen Textes darzulegen. „Der gesamte Zusammenhang einer Meinungsäußerung in einem Chatverlauf muss angesehen werden“, so Domernicht. „Es folgt eine richtige Textanalyse. So machen es jedenfalls Anwälte und Richter. Es wird immer bewertet, was jemand versteht. Und nicht was jemand in Kopf hatte, als er es schrieb. Was hier im Grunde bedeutet, es wird bewertet, wie es der Richter versteht.“

Das betrifft genau die Frage, wo die Grenze der von vielen Fahrern in den Fahrergruppen immer wieder betonten und hochgehaltenen Meinungsfreiheit ist - und wo eine Beleidigung oder eine bewusst falsche Tatsachenbehauptung am Ende doch vor Gericht landen kann.

Inhaltliche Auseinandersetzung

In einem Chat auf Facebook, so Domernicht, kommt es daher immer auf den inhaltlichen Zusammenhang einer thematischen Auseinandersetzung an und so kann in der Tat die bekannte Äußerung des „Tittenbonus“, die eine Zuschauerin bei FERNFAHRER live kritisierte, in Zusammenhang mit etwaigen Vorteilen, die eine Fahrerin allein durch ihre äußere Erscheinung an einer Rampe erfährt, noch zulässig sein. Anders als etwa die öffentliche Verwendung des „A-Wortes“ in der Regel eine Herabwürdigung oder Beleidigung ist, zumal wenn sie nicht in der hitzigen Erregung an einer Kneipentheke fällt sondern durch bewusstes Tippen am PC.

Anonymität bei Facebook schützt nicht

Auch die Anonymität eines Fake Profils nützt am Ende nichts, wenn es hart auf hart kommt, wie unlängst das Kammergericht Berlin im bundesweit bekannt gewordenen Fall der grünen Politikerin Renate Künast geurteilt hat. „Dann hat ein Kläger das Anrecht, sogar die IP-Adresse des Verfassers zu bekommen“, so Domernicht, der darauf hinwies, dass auch die Admins der vielen Fahrergruppen auf Facebook für die Inhalte der dort getätigten möglichen Beleidigungen oder falschen Tatsachen verantwortlich sind.

Verhandlung vor dem Kölner Landgericht

Wie eine Textanalyse eines Richters am Kölner Landgericht konkret aussieht, ist nun im Urteil (AZ: 28 O 371/19) gegen den Betreiber der Seite AidT-Acca nachzulesen, das nach einer Verhandlung am 18. März Corona-bedingt verspätet erst am 27. Mai verkündet wurde. Udo Skoppeck hatte Christoph Domernicht bereits im letzten Jahr beauftragt, Klage einzureichen. Das ist auch immer ein hohes finanzielles Risiko, denn es gilt die Regel, wer verliert, der trägt am Ende alle Kosten. Aber Skoppeck hatte letzten Endes keine andere Wahl.

Vier beklagte Kommentare

In vier von Dutzenden Kommentaren hatte der Betreiber folgende Äußerungen getätigt: „Der Skoppeck, der Zweckentfremdung von Spendengeldern deckt“; „Dass Du ein Lügner bist, dass Du als erster Vorsitzender eines Vereins Zweckentfremdung von Spendengeldern duldest, und das innerhalb des Vorstands, steht außer Frage“; „Denn als 1. Vorsitzender des Vereins bist du ein Betrüger“ sowie den Satz „Skoppeck ist ein Arschloch und bliebt ein armes Arschloch.“

Auf die Aufforderung von Skoppeck, diese Aussagen zu unterlassen, hatte der Betreiber allerdings nicht reagiert und Skoppeck regelrecht dazu aufgefordert, zu klagen. Auch Facebook selbst, die Skoppeck immer wieder aufgefordert hatte, diese Kommentare zu löschen, reagierte nicht und verwies lediglich immer darauf, dass diese Äußerungen nicht gegen die „Gemeinschaftsregeln“ verstoßen würden.

Eindeutige Entscheidung

Entschieden hat das Landgericht nun wie folgt: „Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, sich in Bezug auf den Kläger wie folgt (Anmerkung der Redaktion: wie hier oben) zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.“

Das Gericht wertete – mit Hinweis auf zahlreiche ähnliche Urteile - die ersten drei Äußerungen als falsche Tatsachenbehauptungen, da sie vom Betreiber nicht belegt werden konnten, und eben nicht als freie Meinungsäußerung, wie dieser es selbst schriftlich vorgetragen hatte. Wortwörtlich heißt es im Urteil: „Der Tatsachenkern - sowie die Wahrheit desselben - konnte seitens des Beklagten nicht dargelegt werden.“ Eindeutig ist die Auffassung des Landgerichts zum vierten Klagepunkt: „Bei der Äußerung „Skoppeck ist ein Arschloch und bleibt ein armes Arschloch“, handelt es sich um eine Beleidigung im Sinne des Paragraf 185 StGB, unabhängig davon, wie Berufslastkraftfahrer untereinander kommunizieren.“

Frist der Berufung abgelaufen

Die Frist der Berufung war am 30. Juni abgelaufen, das Urteil ist demzufolge rechtskräftig. Die Seite Aidt-Acca war bereits vorher vom Netz verschwunden. Nun ist eine neue Seite aufgetaucht, sie nennt sich „Berufskraftfahrer u. Organisationen Faktencheck“, ebenfalls eine Unterhaltungswebsite. Vor einem Faktencheck ist allerdings nichts zu lesen, es ist, sprachlich etwas abgemildert, dieselbe Machart, eine hochgradig fragwürdige Sammlung von persönlichen Abwertungen der Initiatoren anderer Fahrerorganisatoren wie etwa Jörg Schwerdtfeger, der die Seite „Berufskraftfahrer haben Respekt verdient“ gegründet hat. Die sogenannten Fakten gipfeln in Sätzen wie: „Ein Blender und Selbstdarsteller wie es nur auf Facebook möglich ist. Was für ein armer Mensch muss das sein, um seine Person so zu profilieren?“ Das ist einfach nur billig und wertet, ohne wirklich ersichtlichen Grund, die ehrenamtliche Tätigkeit des Personalmanagers einer Herforder Spedition einfach nur ab.

Neuer Angriff gegen die Aidt

Anlässlich einer durch Corona entfallenen Spendenaktion der AidT wettert der Betreiber (Anmerkung der Redaktion: hier mit allen Fehlern) erneut: „Fakt ist: Gemeinnützige Aktionen konnten wir bisher nicht feststellen im Gegenteil zu anderen Vereinen die auch im Sinne der BKF handeln. Ist dieser Verein seriös? Wir sind der Frage nachgegangen und sind doch zu einigen Ungereimtheiten gekommen. Fakt ist. Dieser Verein AidT e.V.hat in der Vergangenheit schon für negative Schlagzeilen gesorgt. Des weiteren stellt der Verein einen Vorstand der nur aus Familienmitgliedern besteht. Hier stellt sich die Frage der Seriösität allemal.“

Allein das „nur“ ist schon wieder eine falsche Tatsache. Es reicht der Blick auf den beigefügten Link, der sofort anzeigt, dass der 2. Vorsitzende ein weiterer Lkw-Fahrer ist, der nicht zu Familie Skoppeck gehört. Das ist definitiv kein Faktencheck. Auf meine Anfrage hat sich die Pressestelle auf Facebook in der gesetzten Frist leider nicht dazu geäußert, ob sie die vier erfolgreich beklagten Punkte auch im Nachhinein als konform mit den eigenen „Gemeinschaftsregeln“ hält und ob man die neuen Äußerungen gegen den Aidt. e.V, so stehen lassen will? Skoppeck selbst ist natürlich über den Ausgang des Verfahrens erleichtert und erhofft sich von seiner Klage im Sinne einer zukünftig sachlich geführten Diskussion über die Belange der Branche auch eine Signalwirkung für die Lkw-Fahrer in den sozialen Netzwerken, sich jeden Kommentar einfach zweimal zu überlegen.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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