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Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht Neues Register für Qualifizierungsnachweise

Foto: JB

Die Bundesregierung plant Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Der Gesetzesentwurf sieht ein Zentralregister vor, das auch die Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweisen übernehmen soll.

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor , dass „die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik“ angepasst wird sowie ein Register errichtet wird, „das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht“. Registerführende Behörde wäre dabei das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Bundesweiter Austausch der Fahrerqualifizierungsnachweise

Dass die Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise nun bundesweit geregelt werde, soll zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und zu Kostenersparnis führen. Dadurch werden bereits bestehende Möglichkeit der Länder zur Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen abgelöst. Zudem werde so die ungleiche Behandlung zwischen grenznahen Bundesländern und solchen, die nicht ans Ausland grenzen, vermieden.

Vorteilhaft ist laut dem Bund für die Unternehmen, dass eine Ausstellung und Aushändigung von Teilnahmebescheinigungen zugunsten von Registereinträgen künftig entfalle. Für die Anbieter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen allerdings „steigen die Bürokratiekosten durch zusätzliche Anerkennungsverfahren aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Anerkennung“.

Mit den Änderungen setzt der Bund die EU-Richtlinie 2018/645 vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG (Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr) und der Richtlinie 2006/126/EG (Führerschein) in deutsches Recht um.

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