Für Lkw-Fahrer brachte das Jahr 2017 einen traurigen Negativrekord in der Unfallstatistik. Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen Anstieg der Getöteten um 24,2 Prozent. Laut Polizei ist zu geringer Abstand neben Ablenkung am Steuer eine Hauptursache. Der Mindestabstand zum Vordermann beträgt 50 Meter, leicht auszurechnen an den Mittelstreifen, sie sind sechs Meter lang, der Zwischenraum beträgt zwölf Meter. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg muss der Fahrer die Abstände zwar nicht kennen, aber als Ausrede bei einem Abstandsverstoß zählt es in der Regel nicht.
1.300 Abstandsverstöße in 5 Tagen
Ein Abstandsverstoß zieht ein Bußgeld von mindestens 80 Euro (Gefahrgut: 120 Euro) und einen Punkt in Flensburg nach sich. Aufgrund der vielen Unfälle am Stauende gab es Ende Januar etwa in Nordrhein-Westfalen Sonderkontrollen, bei denen allein an den ersten fünf Tagen 1.300 Abstandsverstöße gemessen wurden. Die Fahrer kommen dabei je zur Hälfte aus Deutschland und dem Ausland. Allerdings werden offenbar nicht alle ermittelten Verstöße gleich geahndet. Gemessen werden die Abstände an festen Messpunkten auf den Autobahnen. Die erforderliche Beobachtungsstrecke beträgt laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mindestens 140 Meter oder umgerechnet drei Sekunden. Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass 250 Meter ausreichend sind. Dies ist erforderlich, damit der Tatbestand "nicht nur vorübergehend" erfüllt ist.
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