Abstandsmessungen Achtung Kontrolle!

Foto: Jan Bergrath
Meinung

Zu geringer Abstand ist einer der beiden Hauptgründe für die katastrophalen Lkw-Unfälle am Stauende. Die Polizei reagiert mit zunehmenden Abstandsmessungen. Doch ein Bußgeld trifft auch die Fahrer, die sich mit ihren Abstandsregeltempomaten im Lkw an den vorgegeben Sicherheitsabstand halten wollen. Warum das so ist diskutieren wir am 6. August bei FERNFAHRER Live.

Die Autobahnpolizei tut, was sie im Rahmen ihrer teils eingeschränkten personellen Möglichkeiten tun kann. Sie setzt, wie beispielsweise an der A 6 und der A 5, mittlerweile sogar Drohnen ein, um aus der Höhe scharfe Bilder zu liefern, auf denen die Lkw mit einem Sicherheitsabstand von knapp zehn Metern zu sehen sind. Nicht im Stau. Bei voller Fahrt. Das hat schlimme Konsequenzen: Längst ist die Zahl der Auffahrunfälle auf der Autobahn an einem Stauende bereits im ersten Halbjahr auf über 250 gestiegen, 32 Lkw-Fahrer sind dabei verstorben, zuletzt am 23. Juli auf der A 1 zwischen Bremen und Sittensen.

Jeder dritte Lkw fuhr zu dicht auf

Jeder dritte Laster fuhr zu dicht auf, haben aktuell Mitglieder des Automobilclubs Europa auf der Autobahnbrücke Ursulum über die A 485 in Hessen festgestellt. Die Bilanz fiel ernüchternd aus. In diesem Artikel sind auch – ohne Quellenangabe - die Unfallzahlen genannt, die ich selber mühsam ermittelt habe. Es ist leicht zu errechnen, dass bei 488 Unfällen dieser Art und 45 dabei verstorbenen Lkw-Fahrern der bisherige traurige Rekord aus dem Jahr 2019 in diesem Jahr nicht nur eingestellt sondern möglicherweise sogar übertroffen wird. Neben der A 2 und der A 5 bei Forst ist die staugefährdete A 1 mittlerweile eine der unfallträchtigsten Autobahnen für Lkw-Fahrer geworden. Dort geht die Polizei mittlerweile scharf nicht nur gegen die Abstandssünder sondern auch gegen die Nutzer von Smartphones während der Fahrt vor.

Notbremsassistent hilft nicht bei zu geringem Abstand

Die Technik in den modernen Lkw hilft dabei nur bedingt. Wie wir bereits in der Sendung 24 von FERNFAHRER live zusammen mit Dr. Erwin Petersen von der Landesverkehrswacht Niedersachsen ausgiebig diskutiert haben, kann der Notbremsassistent bei zu geringem Sicherheitsabstand nur bedingt helfen. Die Gründe sind auch im Bericht „Trügerische Sicherheit“ ausführlich dargestellt. Hier noch einmal in Kurzform: Gesetzlich ist bei allen NBA-Systemen eine sogenannte Warnphase von mindestens 1,8 Sekunden vorgegeben, in der der Fahrer noch reagieren kann. In dieser Zeit legt der Lkw bei 80 km/h noch gut 40 Meter zurück, bevor der NBA mit voller Verzögerungsleistung von 6 m/sec² in die Eisen geht. Es ist leicht auszurechnen, dass dies auch bei 40 Metern Abstand nicht wirklich aufgehen kann, wenn der Vordermann plötzlich eine staubedingte Vollbremsung macht.

Fahrer kassieren Bußgeld – trotz eingeschaltetem Abstandsregeltempomaten

Nun bin ich durch den Lkw-Fahrer Joachim Dockhorn auf ein weiteres Phänomen aufmerksam gemacht worden. Dockhorn fährt einen New Actros Baujahr September 2019 mit allen verfügbaren Assistenzsystemen, auch dem Notbremsassistenten ABA 5. Er nutzt diese Systeme auch. Am 3. Juni 2020 ist er bei Köngen auf der A 8 Richtung München in eine stationäre Videoabstandsmessung der Polizei geraten. Bald darauf kam der Bußgeldbescheid mit dem Messfoto. Ihm wird nun zur Last gelegt, dass er mit 41 Metern unter dem Mindestabstand von 50 Metern lag. Gleich vorweg schrieb die Behörde: „Der Abstand wurde nicht durch ein plötzlich einscherendes oder abbremsendes Fahrzeug verringert. Die Messung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.“

Dockhorn kann das nicht nachvollziehen. Er fährt praktisch immer mit Abstandsregeltempomat. Jetzt drohen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt. Dazu sagt der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier, der den Fall übernommen und zunächst Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde beantragt hat, erst einmal grundsätzlich: „Der Fahrer bleibt trotz Assistent weiter in der Verantwortung. Ich sehe jedoch gute Chancen, dass das Verfahren zumindest ohne Punkteintrag für den Fahrer endet. Dafür spricht, dass eine Abstandsunterschreitung im eher unteren Bereich vorliegt und der Fahrer durch den Einsatz des Abstandstempomat sich im Rahmen der Herstellervorgaben bewegt hat.“

Die Herstellervorgaben bei Lkw von Mercedes-Benz

Dazu hat mir auf Nachfrage die Pressestelle von Daimler bereits geantwortet: „Unser System ist grundsätzlich so ausgelegt – und auch zertifiziert – dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden. Fakt ist auch, dass unser System sich nach einem Zündungswechsel immer wieder auf den mittleren Sollabstand einstellt. Dieser ist so eingestellt, dass er bei 80 km/h 50 Meter beträgt. Praktisch kann der Regelabstand kurzzeitig unterschritten werden, etwa bei Überholvorgängen oder einscherenden Fahrzeugen voraus. Um unnötigen Kraftstoffverbrauch zu vermeiden aber auch um den hinterherfahrenden Verkehr nicht zu abrupt auszubremsen, wird der Regelabstand sehr moderat wiedereingestellt – so wie das ein Fahrer in etwa auch tun würde. Natürlich steht es dem Fahrer frei, hier manuell einzugreifen.“

Erläuterungen durch den Experten

Dr. Erwin Petersen hat das Problem auf meine Bitte hin noch einmal näher erläutert: „Dieser – so nur in Deutschland – vorgegebene Mindestabstand ist für die „stationäre Fahrt“ bestimmt, soll heißen, wenn die beteiligten Fahrzeuge oder eine ganze Kolonne mit etwa gleicher Geschwindigkeit fährt. Andere Länder geben zum Teil Zeitabstände von zwei Sekunden oder für Lkw von drei Sekunden (UK, Norwegen) vor; die 50 Meter in Deutschland entsprechen bei 80 km/h mehr als zwei Sekunden, bei 50 km/h fast vier Sekunden Zeitabstand.“ Achtung: Dieser für stationäre (Kolonnen-/Abstands)-Fahrten vorgegebene 50-Meter-Abstand genügt nicht, um vor einem stehenden Hindernis zum Stehen zu kommen. „Ein solches Stauende muss der Fahrer bei einem Abstand von ca. 90 bis 100 Meter erkennen und „sofort“ reagieren, so Petersen. „Andernfalls sollte ein aktiver Notbremsassistent warnen und gegebenenfalls bremsen.“

Wenn dagegen – bei einer Reisegeschwindigkeit von beispielsweise 80 km/h – ein einzelner Vordermann oder eine Kolonne plötzlich scharf bremst, hat der aufmerksame Lkw-Fahrer – bei zunächst 50 Meter Abstand - genügend Zeit für eine Reaktion und eigene Bremsung, erläutert Petersen weiter. Selbstverständlich reduziert sich der Abstand dabei. Schert vor ihm ein Pkw eng ein, muss der Lkw-Fahrer in angemessener Weise den 50-Meter-Abstand wieder herstellen. Fährt der Pkw schneller als der Lkw, genügt sicherlich ein Gaswegnehmen, um den Abstand wieder herzustellen. Auch in solchen Fällen wird der 50-Meter-Abstand kurzzeitig unterschritten.

Petersens Fazit: „Es ist also selbstverständlich, dass einerseits in bestimmten Situationen der 50-Meter-Abstand nicht genügt, aber in dynamischen Fahrsituationen der 50-Meter-Abstand zeitweise oder - zum Beispiel beim Verzögern des Vordermannes – längerdauernd unterschritten wird. Sollte in solchen Situationen die Polizei eine Abstandskontrolle machen und ein Bußgeld veranlassen, hat der Lkw-Fahrer sicherlich gute Aussichten, dem erfolgreich zu widersprechen, sofern er reagiert hat und der Abstand weiterhin größer als etwa 30 Meter gehalten wurde.“

FERNFAHRER live nimmt sich des Themas an

Da mir auf meine Nachfrage weitere Fahrer mit Lkw anderer Hersteller wie etwa MAN oder Volvo von diesem Phänomen berichtet haben, widmen wir uns in der 30. Sendung von FERNFAHER live am 6. August ab 17 Uhr mit dem Fachanwalt Matthias Pfitzenmaier als Experten nun der Frage, wie diese Problematik vor Gericht behandelt werden könnte. Als Gäste sind geladen, Joachim Dockhorn, Wolfgang Dorn, der „alte Mann“ aus der Serie „Profi im Profi des FERNFAHRER Heft 8, dem jüngst genau trotz seiner defensiven Fahrweise dieses Malheur passiert ist, Burkhard Taggart, den in der Tat ein Pkw derart ausgebremst hat, dass der Notbremsassistent seines Volvo eingreifen musste, und Juliane Ritter, die sich noch in der dreijährigen Ausbildung zur Berufskraftfahrerin befindet und bereits eine klare und sehr vernünftige Einstellung zum Thema Abstand hat.

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