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Ab 2019 klingeln die Kassen Bund verabschiedet Mauterhöhung

Foto: DKV

Das 5. Bundesfernstraßenmautgesetz sieht unter anderem einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen und eine Fahrzeugeinteilung nach zulässigen Gesamtgewichten vor. Der Entwurf stammt von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Nach Vorlage des neuen Wegekostengutachtens 2018-2022 sollen die Lkw-Mautsätze laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum 1. Januar 2019 angepasst werden. "In den nächsten Jahren können wir mit Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro planen, die wir auf alle Regionen Deutschlands verteilen", erklärte Scheuer. Die Differenzierung der Mautsätze am zulässigen Gesamtgewicht sorge für mehr Gerechtigkeit. Schwerere Fahrzeuge, die die Straßen stärker beanspruchen, sollen laut Scheuer eben auch stärker zur Kasse gebeten werden. Um Anreize zum Kauf umweltfreundlicher, leiser Lkw zu schaffen, entfällt die Maut für Elektro-Lkw.

Gemäß dem neuen Wegekostengutachten zur Berechnung der Lkw-Maut erwartet der Bund im Jahr durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro mehr Mauteinnahmen als bisher. Diese ergeben sich demnach vor allem aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab dem 1. Juli 2018. Dann werden alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Fahrzeugeinteilung künftig nicht mehr nach Achszahl, sondern nach zulässigen Gesamtgewichten. Die Achszahl ist nur noch bei Lkw ab 18 Tonnen relevant (Unterscheidung bis vier Achsen oder vier und mehr Achsen)
  •  Alle Lkw werden künftig für Luftverschmutzung zur Kasse gebeten, auch Euro-6-Lkw, die bisher befreit sind
  • Elektro-Lkw sind grundsätzlich mautbefreit (bisher günstigste Mautklasse)
  • Alle Lkw müssen künftig für ihren Lärmausstoß bezahlen: pauschal 0,2 Cent pro Kilometer
  • Es bleibt bei gleichen Mautsätzen für Bundesstraßen und Autobahnen
  •  Anstieg der Mautsätze – besonders in der Teilkomponente Infrastruktur. Neu: 16 Cent für Lkw ab 18 Tonnen bis vier Achsen und 17,4 Cent für Lkw ab 18 Tonnen mit vier und mehr Achsen
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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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