HU bei alternativen Antrieben: Gegenwärtig noch im Fluss

HU bei alternativen Antrieben
Gegenwärtig noch im Fluss

Wie entwickeln sich HU und AU bei Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben?
WERKSTATT aktuell fragte bei Dekra nach.

Dekra-HU
Foto: Photographer: Atelier Busche

Verbrenner, Elektro, Gas und die Brennstoffzelle – die Vielfalt der Antriebe bei Nutzfahrzeugen wächst. Für Werkstätten stellt sich auch die Frage, wie sich die Veränderungen auf die HU auswirken. WERKSTATT aktuell fragte nach bei Volker Noeske, Bereichsleiter Fahrzeugprüfwesen und Mitglied der Geschäftsleitung bei Dekra Automobil. Laut ihm sind große Teile der Hauptuntersuchung (HU) identisch, und zwar unabhängig vom Fahrzeugantrieb. Dennoch gibt es schon heute Unterschiede. Der augenfälligste: Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen entfällt die Abgasuntersuchung. Darüber hinaus gibt es einzelne Prüfpunkte, die sich speziell auf das Hochvoltsystem beziehen, beispielsweise der Zustand des Batteriesystems sowie Ladestecker und -kabel.

Sichtprüfung und Sicherheitsrelevantes

Hierbei geht es in erster Linie um eine Sichtprüfung, ebenso um Sicherheitsrelevantes wie etwa Isolationswiderstände oder bei Wasserstoff-systemen um die Dichtigkeit. Auch bei der HU für Diesel-Lkw einerseits und CNG/LNG-Lkw andererseits gibt es in der Tat Unterschiede. So ist nach Anlage VIII zur StVZO, Punkt 3.1.1.2., die spezielle Gasanlagenprüfung Bestandteil der HU. Sie kann, wie die Abgasuntersuchung, auch als beigestellte Prüfung durch eine entsprechend qualifizierte und akkreditierte Werkstatt abgenommen werden. Dies ist maximal einen Monat vor der HU möglich. Geprüft werden dabei unter anderem der Zustand mit Blick auf Auffälligkeiten, die Ausführung mit Blick auf die Zulässigkeit sowie die Dichtheit des CNG-Systems.

Volker Noeske, Bereichsleiter Fahrzeugprüfwesen und Mitglied der Geschäftsleitung, Dekra Automobil
Dekra Automobil
„Für alternative Antriebe werden neue Prüfverfahren entwickelt.“ Volker Noeske, Bereichsleiter Fahrzeugprüfwesen und Mitglied der Geschäftsleitung, Dekra Automobil

Diese Regelung gilt für CNG-getriebene Fahrzeuge schon seit Jahren. LNG-getriebene Fahrzeuge wurden im Sommer 2021 neu hinzugenommen. Bei LNG besteht zudem eine der besonderen Eigenschaften darin, dass sich das verflüssigte Erdgas bei Erwärmung ausdehnt und deshalb gewisse Mengen geregelt aus der Anlage entweichen (müssen). Das hat zur Folge, dass es bestimmte Vorgaben dazu gibt, wo solche Fahrzeuge abgestellt werden dürfen – zum Beispiel nicht in einer engen Halle, wo ansonsten die Erdgaskonzentration zu hoch werden könnte. Für die künftige HU befinden sich derzeit neue Prüfverfahren für alternative Antriebe in der Entwicklung. Hierbei wirkt auch ­Dekra mit. Die Experten der Prüforganisation bringen die Ergebnisse ihrer Forschungsprojekte in Deutschland als Gesellschafter in die Fahrzeug-Systemdaten GmbH (FSD) ein und auf internationaler Ebene in den Verband CITA.

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