Exklusiv-Umfrage von WERKSTATT aktuell bei Spediteuren: Ohne Reue am Abschlepphaken

Exklusiv-Umfrage von WERKSTATT aktuell bei Spediteuren
Ohne Reue am Abschlepphaken

Exklusiv-Umfrage: Diese Erfahrungen haben Transport- und Logistikunternehmer mit Bergungs- und Abschleppunternehmen gemacht.

Abschleppen
Foto: Alrandir - stock.adobe.com

Als wäre ein Lkw-Unfall nicht schon schlimm genug, haben viele Transport- und Logistikunternehmen anschließend weitere Probleme und Ärger. Nämlich dann, wenn die havarierten Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen. Dies zeigt eine exklusive Umfrage von WERKSTATT aktuell bei 30 Spediteuren. Der Ärger reicht von tatsächlichen oder vermeintlichen Mondpreisen bis zu havarierten Lkw, die von den Abschlepp­unternehmen nicht herausgegeben werden. Michael Dzakovic, Vorsitzender des Verbands der Bergungs- und Abschlepp­unternehmen (VBA), kennt diese Klagen, besonders über die Preisgestaltung vieler seiner Kollegen.

Michael Dzakovic, Vorsitzender des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA)
Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA)
„Die Zahlen der Preis- und Struktur­umfrage bieten der Branche eine ­Orientierungshilfe.“ Michael Dzakovic, Vorsitzender des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA)

Der VBA ist nach eigenen Angaben der größte und älteste Branchenverband im Bundesgebiet und repräsentiert mehr als 1.200 Mitgliedsbetriebe. Auf die Herausgabe der Fahrzeuge angesprochen, erklärt der Verbandschef: „Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an, ob die Herausgabe von der Zahlung abhängig gemacht wird oder nicht.“ Was strittige Preise betrifft, so verweist Dzakovic auf die Preis- und Strukturumfrage (PuS), die der VBA alle zwei Jahre mit seinen Mitgliedsunternehmen ­regelmäßig zur Urteilsfindung heran, betont Dzakovic. Ausdrücklich weist Dzakovic darauf hin, dass diese Durchschnittswerte keine Preisempfehlung oder gar Handlungsanweisungen darstellten. „Sie sind vielmehr ein Abbild der Ist-Situation. Gleichwohl bieten die ermittelten Zahlen und Fakten eine Orientierungshilfe für die Branche.“

Grafiken Abschleppen
ETM
30 Spediteure antworteten auf die Fragen von trans aktuell.

Was kann ein Spediteur unternehmen, wenn ihm die Rechnung eines Abschlepp­unternehmens zu hoch vorkommt? Zum einen bietet der VBA an, Rechnungen zur Prüfung einzusenden. Und auch Prüf­organisationen wie Dekra können weiterhelfen, beispielsweise mit einem technischen Gutachten und ebenfalls einer Rechnungsprüfung. Eine Rechnungsprüfung ist eine Überprüfung einer vorliegenden Rechnung auf sachlich richtig angewandte Reglements. Orientierungspunkte sind hier die bereits erwähnten PuS vom VBA.

Der Dekra-Prüfer nimmt auch Arbeitszeiten, Personalzuschläge, Transportkosten sowie Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Bergungsmaterial unter die Lupe. Ferner können auch technische Gutachten erstellt werden. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um herauszufinden, ob bei einer Bergung vermeidbare Schäden am havarierten Fahrzeug entstanden sind. Was ist der Nutzen solcher Gutachten? Jan Varnhagen, Sachverständiger für das Bergungs- und Abschleppwesen bei Dekra, erklärt hierzu: „Aus der Behauptung, die Rechnung sei überteuert oder es sei nicht verhältnismäßig gearbeitet worden, wird durch diese Dienstleistungen ein gerichtsfester Beweis.“

Jan Varnhagen, Sachverständiger für Schwertransportabnahmen bei Dekra
Dekra
„Aus Behauptungen werden ­gerichtsfeste Beweise.“ Jan Varnhagen, Sachverständiger für das Bergungs- und Abschleppwesen bei Dekra

Heft des Handelns in der Hand halten

Unabhängig davon rät Dzakovic Transport- und Logistikunternehmen, das Heft des Handelns bei einem Lkw-Unfall selbst in der Hand zu behalten. Wie genau kann das in der Praxis gelingen? „Durch klare Informationen und Anweisungen an die Mitarbeiter“, erklärt ­Dzakovic. Wie die Umfrage von ­WERKSTATT aktuell allerdings zeigt, gibt es bei nicht einmal einem Drittel der befragten Unternehmen ein festgelegtes Ablaufschema. Der VBA bietet hier Hilfe an und auch bei der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen. An die Fahrer appelliert Dzakovic, sich an die Abläufe zu halten, die das Unternehmen vorgibt. Handlungsempfehlungen für die Fahrer sollten sich am besten in den Fahrzeugpapieren befinden. Außerdem muss der Fahrer die Polizei informieren und den Rettungsdienst, falls nötig. Ebenso die Versicherung und den Abschleppdienst. Zu den wichtigsten Informationen gehören hierbei: Firma, Fahrzeugtyp, Tonnage, ­Ladung und die eigene Rückrufnummer.

Wichtig ist auch, die Schadensart zu beschreiben und den Pannenort sowie auf Autobahnen die Fahrtrichtung zu nennen. Absolute Priorität hat jedoch die Sicherheit des Fahrers, die Sicherung des Unfallorts und die Erste Hilfe bei verletzten Personen. Auf keinen Fall darf sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort entfernen. Bewährt hat sich laut Dzakovic außerdem, die Hinweise auf dem Fahrzeug anzubringen. Zum Beispiel, welcher Abschlepper zu konsultieren ist. Dies kommt besonders zum Tragen, wenn der Fahrer bei Lkw-Unfällen verletzt und nicht mehr handlungsfähig ist.

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Sauer stößt Transport- und Logistikunternehmen auf, dass die Polizei manchmal Abschleppunternehmern ohne vorherige Kommu­nikation beauftragt.

In solchen Fällen kommt dann der Polizei eine entscheidende Rolle zu. Wie allerdings die Umfrage von WERKSTATT aktuell zeigt, stößt das Verhalten der Polizei am Unfallort bisweilen auf heftiges Unverständnis. Am häufigsten kritisieren Spediteure eigenmächtiges Handeln der Polizei. Beispiel: Die Spedition bestellt einen Abschleppdienst und die Polizei den Angaben nach ohne Absprache mit der Spedition noch einen zweiten. Grundsätzlich gilt: Die Polizei tritt bei Lkw-Unfällen lediglich als Vermittler für Abschlepper auf. Die Fahrzeugverantwortlichen sind für die Abschleppmaßnahme kostenpflichtig.

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