JansBlog Lkw-Kontrollen: Total effektiv

Meinung

Am 31. März stimmt der Deutsche Bundesrat über ein mögliches nationales Verbot zur Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw ab. Wer wissen möchte, wie leicht sich die Einhaltung kontrollieren lässt, sollte einmal die belgische Polizei begleiten.

Die jahrelange Arbeit auf der Straße ist Raymond Lausberg anzumerken. Wobei es weniger der Urlaubsbart ist, der ihn heute auszeichnet, sondern der geschulte Blick. Schon auf dem Weg zur Raststätte auf der E 40 kurz vor Lüttich sieht der Einsatzleiter einer Großkontrolle zusammen mit Spezialisten eines technischen Überwachungstrupps eine Lkw-Kombination, wie sie heute immer öfter auf den Autobahnen anzutreffen ist. Und für ihn per se verdächtig erscheint. Der gelbe Auflieger ist in Deutschland zugelassen, die blaue Zugmaschine, ein sehr neuer MAN, in Bulgarien. Die Adresse der bulgarischen Niederlassung der recht bekannten süddeutschen mittelständischen Spedition steht neben der Tür. Ein Objekt der Begierde für den eifrigen Belgier. Er winkt den Fahrer heraus.

Bundesrat entscheidet über Gesetzentwurf

Am 31. März stimmt der Deutsche Bundesrat über ein mögliches nationales Verbot zur Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw ab. Es hat sehr lange gedauert, bis es dazu gekommen ist, und auch auf europäischer Ebene wird es dazu in den kommenden Wochen Pressekonferenzen und Stellungnahmen geben, bis letzten Endes die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc wohl irgendwann im Mai bekannt geben wird, in welcher Art und Weise sie das Thema der Ruhezeiten im Lkw in ihrer lang erwarteten Straßeninitiative einbringt. Wird ihr Vorschlag wirklich Teil einer Reihe von Maßnahmen, mit denen das Sozialdumping auf der gesamten europäischen Ebene besser bekämpft werden kann – oder beugt Sie sich am Ende doch dem Druck der Lobbyisten aus Wirtschaft und Logistik, die bereits jetzt darauf drängen, eine flexiblere Lösung zu finden, um die bisherigen Praktiken nicht komplett auszuhebeln?

Wer soll das kontrollieren?

Schon im Vorfeld fragen sich Unternehmer, Fahrer, manche Journalisten und wahrscheinlich sogar das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) selbst, dem diese Mammutaufgabe zufällt, wie sich dieses nationale oder vielleicht doch bald europaweite Verbot kontrollieren lässt. Hier lohnt sich immer wieder ein Blick nach Belgien, ein Besuch bei dem Mann, der es quasi erfunden hat: eben Raymond Lausberg. Er geht dabei mit totaler Effektivität vor. So wie bei dem Fahrer aus Bulgarien, der bereits seit zweieinhalb Jahren für die Niederlassung der deutschen Spedition fährt. Lausberg steckt die Fahrerkarte in seinen Laptop, dort zeigt ihm die Software GloboFleet auf einen Blick anhand der bunten Länderfähnchen, was der Fahrer seit Anfang Januar alles gemacht hat.

Anreise erst im Bus…

Zunächst einmal ist der Fahrer, wohnhaft in Russe an der Grenze zu Rumänien, am 13. Januar mit einem Kleinbus fast 20 Stunden nach Deutschland angereist. Ein Aspekt, den deutsche Kontrolleure allzu gerne übersehen. Dabei ist es ganz einfach: Der Fahrer, der hier zu seinem eigenen Schutz Igor genannt wird, hat einen Arbeitsvertrag in Bulgarien. Dort bekommt er den kürzlich leicht erhöhten Mindestlohn von 300 Euro pro Monat. Zusammen mit den netto zu zahlenden Spesen komme er auf einen monatlichen Lohn von 1.850 Euro, den er für sich verwenden kann. Es ist das übliche und mittlerweile höchst umstrittene Lohnmodell in den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern.

Das deutsche Mindestlohngesetz kann dagegen nicht viel ausrichten. Denn wie es der deutsche Zoll auf seiner Homepage etwas versteckt schreibt - ein großer Teil der Spesen, oder besser: das Tagegeld, kann eben auf den Mindestlohn angerechnet werden. Igor, das ist nicht die Frage, greift nach diesem Strohhalm. Dafür nimmt er viele Entbehrungen in Kauf.

...und dann drei Monate im Lkw

Denn seine in Rumänien zugelassene Sattelzugmaschine übernimmt er immer am deutschen Standort der Firma, irgendwo zwischen München und der Grenze zu Österreich. Laut der VO (EG) 561/2006 ist diese Anreise zum Standort des Lkw, der nicht seine Niederlassung in Bulgarien ist, als andere Arbeit im Tacho nachzutragen. Das hat er nicht gemacht. Für den belgischen Polizisten eine erhöhte Unfallgefahr – je nachdem wann der Fahrer mit dem Lkw auf Tour geht.

Was Lausberg heute aber mehr interessiert – Igor ist zwischen dem 13. Januar bis Mitte März ununterbrochen im Lkw unterwegs, erst Ende des Monats kommt er für einen Monat wieder in die Heimat. Dann wieder für drei Monate auf Tour. Daheim verbleibt seine krebskranke Frau, ein Schicksal, dass ihn sehr bewegt. Lausberg kann darauf keine Rücksicht nehmen. Der Fahrer sagt auf seine Frage, wo er denn geschlafen habe, ganz klar: im Lkw. Für Igor offensichtlich selbstverständlich.

Einfache Regelung in Belgien

Für Lausberg ist der Fall klar: In Belgien gibt es bereits seit 2014 ein nationales Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Ein Verstoß dagegen kostet den Unternehmer kurz und bündig 1.800 Euro. Das Bußgeld muss nicht, wie es in Deutschland nun geplant ist, erst etwas kompliziert über die Reihenfolge der reduzierten und regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten (Artikel 8 (6) der VO (EG 561/2006) abgeleitet werden, wobei dann auch der Fahrer selber Strafe zahlen müsste. Es sei egal, wo der Fahrer den Verstoß begangen habe, erklärt Lausberg dem Fahrer und über Handy dessen Chef, den der Fahrer angerufen hat. Jetzt sei er in Belgien anhand der Tachoaufzeichnungen überführt worden. Hotelquittungen oder andere Belege zu seiner Entlastung kann Igor erst gar nicht vorweisen.

Die Kaution kommt per Kreditkarte

Der Unternehmer entscheidet sich, zunächst eine Kaution zu hinterlegen, das Geld wird sofort per Kreditkarte abgebucht, die Firma will sich vorbehalten, gegen das Bußgeld vorzugehen. Gegen einen Erfolg spricht just die jüngst vom Europäischen Gerichtshof veröffentliche Stellungnahme des Generalanwalts: dort, in Luxemburg, hatte ein belgisches Unternehmen vergeblich gegen ein solches Bußgeld geklagt. Experten erwarten nun, dass ein kommendes EuGH-Urteil in irgendeiner Form in der Straßeninitiative der EU-Kommission berücksichtigt wird.

Das persönliche Schicksal des Fahrers, der in Bulgarien denselben Job eben nur für 300 Euro Mindestlohn bekommen könnte, lässt den Beamten dabei natürlich nicht gänzlich kalt. Aber Raymond Lausberg sieht in erster Linie die Verrohung der Sitten im europäischen Transport. Dagegen geht er vor. Für ihn sei es eine Unverschämtheit, dass Igor so lange nur in Westeuropa unterwegs sei. "Für mich ist die große Frage, warum der deutsche Unternehmer die Fahrzeuge in Bulgarien anmeldet, sie aber alle in Deutschland stehen lässt und sie nach Angaben des Fahrers auch von dort aus disponiert."

Ob es am Ende aber reicht, dass auch das deutsche nationale Gesetz in Deutschland effektiv kontrolliert wird, daran hat Lausberg seine Zweifel – er fürchtet, in Berlin wie in Brüssel den Einfluss der Lobbyisten. Was er konkret dazu denkt, erklärt er in diesem kurzen filmischen Interview.

Die weiteren Ergebnisse der Kontrolle:

24 Fahrzeuge technisch überprüft, davon  23 beanstandet, vier ungenügend gesicherte Ladungen, drei Lkw mit Bremsproblemen, eine Sonderfahrt ohne Genehmigung, ein Lkw mit gefälschter HU-Bescheinigung und ein manipulierter Kitas-Geber mit Fernsteuerung. Rund 31.000 € an verhängten Bußgeldern.

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Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
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