FERNFAHRER LIVE #074 [RELIVE]

Achtung Radfahrer!

14.01.2022

Ein Transportunternehmer, ein Verkehrsrechtler, ein Unfallanalytiker sowie eine Fahrerin und ein Fahrer diskutierten das Gefahrenpotential zwischen rechtsabbiegenden Lkw und Radfahrern. Die Ausstattung der Lkw mit Abbiegeassistenten und die gegenseitige Rücksichtnahme waren nur zwei Aspekte, derartige Unfälle in Zukunft zu verhindern.

Grundlage für die 74. Sendung von FERNFAHRER live war eine Verhandlung gegen einen 56-jährigen Lkw-Fahrer Anfang Januar vor dem Amtsgericht Frankfurt. Am 9. Dezember 2020 war der Lkw-Fahrer seinem Pkw-Navi in die für Lkw eigentlich verbotene Straße am Ginnheimer Hohl gefolgt. An einer roten Ampel war er neben dem Schutzstreifen für Radfahrer zum Stehen gekommen, allerdings weiter vorne als erlaubt. In diesem somit kurz entstandenen „toten Winkel“ auf der „Teufelsseite“ des Lkw, wie Zeuginnen es nannten, hatte der 73-jährige Fahrer eines Pedelec wohl kurz auf die Grünphase gewartet. Beide Verkehrsteilnehmer fuhren gleichzeitig los - und es kam zum klassischen wie tragischen Unfall.

Der dreiachsige Motorwagen stieß den Radfahrer zunächst um, die Hinterachse überrollte ihn, der Pedelec-Fahrer erlag später seinen Verletzungen im Krankenhaus. Da der Unfall von einem Pkw auf der Gegenfahrbahn aufgezeichnet wurde, diente die Beweisaufnahme in der fairen Verhandlung dazu, das angemessene Strafmaß für den Fahrer und dessen festgestelltes Augenblicksversagen zu finden. Es lautete: zehn Monate Freiheitsstrafe bei drei Jahren Bewährung und 5.000 Euro an die Familie des Opfers. Das Urteil ist rechtskräftig.

Konfliktzone Kreuzung

In der höchst informativen Debatte bei FERNFAHRER live diskutierten der Heilbronner Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier, der Berliner Unfallanalytiker Andreas Wendt, der Prokurist Gerald Honerkamp von der Kühlspedition Overnight aus Osnabrück, dessen Fahrer Wolfgang Herbrand sowie Daniela Grabert von der Spedition Schröder aus Ebernhahn die möglichen Gefahren der Konfliktzone Kreuzung.

Pfitzenmaier erläuterte die laut StVO für Lkw-Fahrer ganz besondere Sorgfaltspflicht und begründete das Urteil, das sich einmal mehr auf den Vorwurf stützte, der Fahrer hätte den Radfahrer „in den Spiegeln sehen müssen“. Wendt zeigte auf, wie schnell bei der immer dynamischen Situation des Abbiegens trotz sogar korrekt eingestellter Spiegel plötzlich auftauchende Radfahrer nur für Sekunden vielleicht zu sehen sind.

Sehr beeindruckend seine finale Schilderung, warum die mittlerweile im neuen Bußgeldkatalog seit November 2020 strafbewehrte Geschwindigkeit beim Abbiegen so entscheidend ist: in den meisten Fällen würden Lkw-Fahrer gar nicht wirklich realisieren, dass sie den Radfahrer mit dem Fahrerhaus zuerst umwerfen und dann mit der Hinterachse überrollen. Die nun festgelegte Schrittgeschwindigkeit sowie eindeutige andere Urteile gegen Lkw-Fahrer fordern von diesen daher ein „Hereintasten“ in die Kreuzung. Darauf wird sich die Transportbranche einstellen müssen.

Appell für Abbiegeassistenten

Honerkamp, der nun für Overnight seit letzten Jahr die ersten acht Actros mit dem selbstbremsenden Abbiegeassistenten, dem Active Sideguard Assist, einsetzt, appellierte an die Transportbranche, möglichst bald die eigenen Lkw mit dieser lebensrettenden Technik freiwillig auszustatten oder nachzurüsten. Sein Fahrer Herbrand hatte bereits eine heikle Situation bei Abbiegen dadurch ohne Unfall erlebt, ebenso wie Grabert, deren Actros ebenfalls mit einem Abbiegeassistenten sowie einem zusätzlichen Monitorsystem ausgestattet sind. Wobei, wie Pfitzenmaier betonte, trotz eines im Lkw verbauten Abbiegeassistenten bis zum fernen autonomen Fahren die juristische Verantwortung bei einem Unfall beim Fahrer bleibt.

Die „Mitschuld“ der Radfahrer

Und so drehte sich, auch durch die zahlreichen Kommentare, die Frage auch um die, so jedenfalls sehen es viele Lkw-Fahrer, „Mitschuld“ der Radfahrer, die sich oft in ebenjenen „toten Winkel“ stellen würden, ohne um die potentielle Gefahr durch einen abbiegenden Lkw zu wissen. Doch ohne eine Gesetzesänderung wie etwa das Verbot, stehende Lkw rechts zu überholen, wird es eine „Mitschuld“ im juristischen Sinne nicht geben.

Einmal mehr wurde betont, dass es nicht die jungen „Kampfradler“ auf modernen Rädern sind, die in Unfälle involviert sind, sondern vor allem Frauen zwischen 50 und 60 Jahren auf City-Bikes, die bei der Anfahrt an einer Kreuzung im „toten Winkel“ nach den Erkenntnissen der Unfallforschung dieselbe Geschwindigkeit haben wie die abbiegenden Lkw. Was im Fall des Frankfurter Unfalls auch auf den Fahrer des Pedelec zutraf.

Unterschiedliche Geschwindigkeiten

Vor allem die sehr verschiedenen Geschwindigkeitkeiten von City-Bikes, Pedelecs und E-Bikes, die in den Innenstädten auf Grund der politisch gewollten Verkehrswende für die Fahrerinnen und Fahrer der Lkw praktisch ohne Unterlass auf die Kreuzungen strömen, belastet die Männer und Frauen am Steuer der Lkw, die sich mehr gegenseitige Rücksichtnahme wünschen und eine bessere Aufklärung der Radfahrer über die potentiellen Gefahren an den Kreuzungen. Das Pochen auf das Recht der Vorfahrt führe am Ende nur zu der sachlich richtigen Inschrift auf dem Grabstein: Sie hatte Vorfahrt.

Weitere Infos:

https://www.eurotransport.de/artikel/abbiegeunfall-mit-pedelec-augenblicksversagen-11198363.html

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