Zustimmung für Fahrverbote als Strafe

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Kurz vor der Justizministerkonferenz mehren sich die Stimmen für Fahrverbote als Strafe bei kleineren Delikten. Ein Fahrverbot könne eine sinnvolle Ergänzung des Sanktionssystems sein, sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der «Frankfurter Rundschau» (Dienstag). «Das ist kein Patentrezept, kann aber unter Umständen ein intelligentes Bestrafen ermöglichen.» Es liege jedoch immer im Ermessen eines Richters, welche Strafart er verhänge.

Die Länderjustizminister wollen bei ihrer Halbjahreskonferenz ab Mittwoch darüber beraten, ob künftig Fahrverbote neben Geld- und Freiheitsstrafen zum Sanktionskatalog auch bei Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung gehören sollen. Besonders von Seiten der Union wird dies befürwortet. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne/GAL) ist eher skeptisch. Anders als die Unionsländer will er nicht nur Fahrverbote als Hauptstrafe bei kleineren Delikten im Strafrecht verankern, sondern auch gemeinnützige Arbeit. «Wir brauchen insgesamt eine breitere Palette.» Es nur auf ein Fahrverbot auszuweiten, sei zu wenig, sagte der Justizsenator. Denn wenn etwa einem Hamburger der Führerschein entzogen werde, sei ihm das möglicherweise egal, da er sowieso mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahre. «Wenn dagegen einem Berufskraftfahrer für eine Woche der Führerschein abgenommen wird, dann verliert er gleich ein Viertel seines Monatseinkommens.» Auch der Kriminologe Christian Pfeiffer befürwortete ein Fahrverbot als Strafe für nicht im Straßenverkehr begangene Delikte. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen sagte dem Sender MDR Info: «Ich würde allerdings nicht den Ladendiebstahl als typischen Anwendungsfall sehen, sondern das Einbrechen in ein Auto (...) oder eine heftige Schlägerei in einer Kneipe.» Pfeiffer fügte hinzu, gegenwärtig leide das Strafrecht unter zu wenig Differenziertheit. Für Erwachsene gebe es nur die Geldstrafe oder den Freiheitsentzug und dazwischen die Bewährung. Bei Menschen, die kein Geld hätten, aber ein Auto nutzen, könne es sehr hilfreich sein, wenn der Richter die Möglichkeit einer empfindlichen Strafe habe. «Es wird wirklich das Abschreckungspotenzial des Strafrechts deutlich erhöhen.» Text: Michael von Maydell Datum: 22.06.2010

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