Zusätzliche Lasten am Haken: Mit Anhang

Wer zusätzliche Lasten am Haken hat, muss das Gewicht des Gespanns im Blick haben. trans aktuell erklärt, worauf zu achten ist.

Im professionellen Einsatz gehört sie zur Standardausrüstung, privat ist sie meist nur bei Wohnwagen-Besitzern oder Kleingärtnern anzutreffen: die Anhängerkupplung. Dabei ist der Haken am Heck ein hilfreiches Accessoire, wenn Gewicht oder Volumen des Frachtguts die Möglichkeiten des Transporters übersteigen. Auslagern lautet dann die Devise, auf den kleinen ungebremsten Anhänger ohne Abdeckung oder auch in den großen Kofferanhänger mit eigener Bremse. Aber Vorsicht: Wie schwer Fahrer ihren Anhänger beladen dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab.

Anhängelasten gelten, wenn der Hänger am Fahrzeug angebracht ist

Relevante Daten sind die zulässige Anhängelast des Transporters, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und die zulässige Stützlast von beiden Fahrzeugen. Alle Angaben dazu finden sich in den Fahrzeugpapieren oder an den Fahrzeugen selbst. Die im Fahrzeugschein des Transporters angegebenen Anhängelasten gelten, wenn der Hänger bereits am Fahrzeug angebracht ist. Dies ist ein wichtiger Faktor, da die am Fahrzeug erlaubte Stützlast zur zulässigen Anhängelast hinzu kommt. Das bedeutet, dass bei einer zulässigen Anhängelast von beispielsweise 1.000 Kilogramm und einer erlaubten Stützlast von 75 Kilogramm, der Anhänger 1.075 Kilogramm wiegen darf. Vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt bei mindestens 1.075 Kilogramm.

Doch auch dann dürfen nicht zwangsläufig 1.075 Kilogramm geladen werden: "Zum einen sollte der Anhänger im abgekuppelten Zustand dann nicht mehr als 1.000 Kilogramm geladen haben. Zum anderen müssen auch weitere Komponenten wie Auflaufbremse oder Rohrdeichsel auf eine Mehrladung ausgelegt sein", sagt Eva-Maria Pohl, Marketingleiterin beim Fahrzeughersteller Humbaur.

Zulässige Anhängelast richtet sich nach dem niedrigsten erlaubten Wert

Die zulässige Anhängelast des gesamten Zugs richtet sich nach dem jeweils niedrigsten erlaubten Wert. Wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von zwei Tonnen hat, das Zugfahrzeug aber maximal eine Tonne ziehen darf, gilt der Wert des Zugfahrzeugs. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss dabei nicht dem vom Zugfahrzeug erlaubten Gewicht entsprechen. Nur darf das tatsächliche Gewicht des Hängers die vom Zugfahrzeug vorgegebene Grenze nicht überschreiten. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers unter der erlaubten Anhängelast des Transporters, begrenzt dieser Wert das maximale Gewicht der Ladung.

Für alle gesetzlichen Vorgaben ist es notwendig, das tatsächliche Gewicht des Anhängers sowie seine Stützlast zu kennen. Für das Wiegen der Stützlast können sich Fahrer mit Haushaltsmitteln behelfen. Mit einem Kantholz und einer Personenwaage lässt sich die tatsächliche Stützlast leicht ermitteln. Alternativ gibt es im Handel Stützlastwaagen, die zwischen Deichsel und Anhängerkupplung das Gewicht erfassen. Das Gesamtgewichts hingegen lässt sich nur mit einer Radlastwaage oder geeigneten Wiegevorrichtung feststellen.

Auch bei der Stützlast ist der niedrigere der beiden Werte maßgeblich. Diesen Wert sollten Fahrer möglichst ausreizen. Denn Fahren mit maximaler Stützlast erhöht die Stabilität des Gesamtzugs.

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Markus Braun

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