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Zur Sache Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

LKW-Fahrer Foto: Regenscheit

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und wurde am mit Wirkung zum 25. Mai 2011 erstmals abgeändert. Es regelt die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr.

Anbei liefert Ihnen eurotransport.de alle wichtigen Fakten zum BKrFQG, so die Abkürzung.

An wen wendet sich das Gesetz?

Vom BKrFQG sind alle Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr betroffen, wenn sie Fahrten mit Fahrzeugen durchführen, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erfordern. Ausgenommen sind zum Beispiel Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material bei denen es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt (zum Beispiel Handwerker).

Wie erwirbt man die Grundqualifikation?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Grundqualifikation und beschleunigter Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation muss der Fahrer eine praktische und theoretische Prüfung ohne vorherigen Unterricht erfolgreich bestehen. Die Theorieprüfung dauert vier Zeitstunden, die praktische Prüfung 3,5 Zeitstunden. Der Besitz des Führerscheins ist Voraussetzung.

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am 140 Zeitstunden Unterricht, zehn Fahrstunden und einer erfolgreich bestandenen Prüfung von 90 Minuten Länge erworben.

Muss jeder die Grundqualifikation absolvieren?

Nein, es gibt einen Bestandsschutz. Keine Anwendung findet das Reglement für die Grundqualifikation bei Fahrerinnen und Fahrern, denen die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse bis zum 9. September 2008 erteilt wurde. Bei den Klassen C1, C1E, C, CE ist das entscheidende Datum der 9. September 2009. Für beide Gruppen gilt allerdings: Sie müssen eine abgeschlossene Fahrer-Weiterbildung vorweisen können.

Was versteht man unter Fahrer-Weiterbildung?

Die Weiterbildung umfasst 35 Zeitstunden. Eine Weiterbildungseinheit muss mindestens sieben Stunden umfassen. Ein Teil der Fahrer-Weiterbildung kann aus Übungen auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator bestehen.

Wann wird die erste Weiterbildung fällig?

Busfahrer, die ihren Führerschein bis zum 9. September 2008 erworben haben, müssen ihre Weiterbildung zwischen dem 10. September 2008 und dem 9. September 2013 absolvieren. Lkw-Fahrer, die vor dem 9. September 2009 in den Besitz ihrer Fahrerlaubnis kamen, müssen sich zwischen dem 10. September 2009 und dem 9. September 2014 weiterbilden.

In Deutschland besteht eine nationale Besonderheit: Je nach Gültigkeitsdauer des Führerscheins können die Fristen auf drei Jahre verkürzt beziehungsweise auf sieben Jahre verlängert werden. Im Busbereich muss die Weiterbildung bis spätestens 9.September 2015 erfolgen, bei den Lkw besteht die letzte Möglichkeit ein Jahr später.

Wie werden Grundqualifikation und Weiterbildung dokumentiert?

Weiterbildung und Grundqualifikation werden durch einen Eintrag im Führerschein markiert. In Deutschland ist dies die Ziffer 95. Sie wird in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 12 des Führerscheins angegeben. Eine Folge dieser Prozedur ist der notwendige Umtausch der alten Führerscheine in neue Kartenführerscheine.

Grundsätzlich gilt: Bus- und Lkw-Fahrer müssen in Zukunft alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Künftige Fahrer von Lkw und Bus müssen seit 2008/2009 zusätzlich zum Führerschein auch eine Grundqualifikation erwerben.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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