Seit vielen Jahren fährt Fritz Schwenke* für eine Spedition, die sich auf Logistikdienstleistungen für die Automobilindustrie spezialisiert hat. Drei Gitterboxen müssen dafür übereinander im Auflieger geladen werden. Eine übliche Forderung. Neulich hatte Fritz bei einer Polizeikontrolle ein Problem: Der Megatrailer war auf drei Meter Ladehöhe eingestellt, die Außenhöhe lag bei 4,07 Meter. "Das kostet den Fahrer laut Bußgeldkatalog-Verordnung 60 Euro und einen Punkt", sagt Matthias Pfitzenmaier. Der Halter ist ebenfalls dran und sei mit 75 Euro und einem Punkt noch gut bedient. Fakt ist: Mit einer Mega-Sattelzugmaschine und einer Aufsattelhöhe von 950 Millimetern lässt sich die Höhe von vier Metern kaum erreichen.
Wirklich legal sind eigentlich nur Zugmaschinen mit einer Aufsattelhöhe von 910 Millimetern sowie mit im Halsbereich besonders flach bauenden Megatrailern. Doch diese Kombinationen durchdringen den Markt erst nach und nach. "Alle anderen Fahrer setzen sich ständig dem Risiko aus, bei einer Polizeikontrolle Punkte zu kassieren."
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