Für schwere Nutzfahrzeuge gilt Winterreifen-Pflicht – zumindest für die Antriebsachse. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hält weiter wichtige Informationen zur Winterreifenpflicht bereit. Demnach gilt diese Pflicht für alle Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3.
Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen und sind laut BAG dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
Was bedeuten die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3?
Die Fahrzeugklassen haben folgende Bedeutung:
M2: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen
N2: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
N3:Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, das heißt für sämtliche Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Der Winterreifenpflicht unterliegen daher auch Motorräder.
Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind nicht maschinenkraftbetriebene Fahrzeuge, wie beispielsweise Anhänger, Wohnwagen oder Fahrräder etc.
Land- u. forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls von der Winterreifenpflicht ausgenommen, weil diese in der Regel mit derart grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sind, dass sie auch bei winterlichen Wetterverhältnissen eingesetzt werden können, ohne eine Gefahr oder eine Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer darzustellen.
Welche ordnungsrechtlichen Folgen kann ein Verstoß gegen die gesetzliche Winterreifenpflicht haben?
Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen in Form von Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit einem Kraftfahrzeug ohne M+S-Reifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann von den zuständigen Kontrollbehörden mit einem Regelbußgeld von 40 Euro geahndet werden. Bei entsprechender Behinderung des Straßenverkehrs aufgrund fehlender M+S-Reifen kann ein Regelbußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt werden.
Bei der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 40 bzw. 80 Euro erfolgt darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister.