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Werkverträge Verbände kritisieren IG Metall

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Werkverträge bedeuten kein Lohndumping. Das ist die Meinung der Verbände LBS (Landesverband Bayerischer Spediteure) und VSL/ASL (Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg/Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Baden Württemberg).

Aktuell konkurrieren aus diesem Grund laut VSL die Gewerkschaften IG Metall und Ver.di um die Zuständigkeit für Beschäftigte in der Logistik. Über Werkverträge können beispielsweise Unternehmen der Automobilindustrie Schritte in der Wertschöpfung an Spezialisten auslagern. Betrifft dies Logistikdienstleistungen, greift nicht mehr der IG Metall Tarif.

Der VSL führt dazu ein Beispiel an. Ein Autohersteller produziere keine eigenen Autobatterien, sondern vergebe die Produktion an spezialisierte Zulieferer per Werkvertrag. Dasselbe gelte für die Bereiche Transport, Spedition und Lagerhaltung. "Welche Aufgaben ein Industrieunternehmen selbst erledigt und welche an Spezialisten vergeben werden, entscheidet in unserem Beispiel der Autohersteller", so der Verband. Dies sei einzig seine unternehmerische Entscheidung.

Wettbewerbsfähigkeit steigern, Arbeitsplätze sichern

"Bei der Auslagerung von industrienahen Dienstleistungen an Speditions- und Logistikunternehmen geht es vor allem um Kompetenzgewinn und Effizienz", sagt auch Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS. Dies helfe Stückkosten für das Endprodukt zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Gleichsam sichere eine solche Arbeitsteilung Arbeitsplätze, sowohl bei den Werksunternehmen als auch bei den industriellen Auftraggebern. Man wehre sich darum gegen den Vorwurf, Werkverträge seien Instrumente des Lohndumping. Der Tariflohn in der bayerischen Speditions- und Logistikbranche beginne bei 11,74 Euro. Die Arbeitnehmer seien sozialversicherungspflichtig und haben gleiche Rechte wie Kündigungsschutz und Arbeitsschutz. Arbeitsrechtliche Standards werden also nicht unterboten. Scheinwerkverträge seien dagegen verboten. Dafür bestünden ausreichend gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten.

So sei es eine freie Entscheidung des Unternehmers, ob die Wertschöpfung im eigenen Unternehmen erfolge, also ggf. laut IG Metall Tarifvertrag oder ausgelagert werde. "Werk- und Dienstverträge sind elementarer Bestandteil einer arbeitsteiligen, hochgradig spezialisierten Wertschöpfungskette. Gerade hier werden Innovationen geschaffen und die Qualität der Arbeitsschritte gesteigert", so Brenner weiter. "Eine weitere gesetzliche Regulierung schnürt die unternehmerische Freiheit ein und gefährdet Deutschland als wirtschaftlichen Spitzenstandort."

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