Weiterbildung für Berufskraftfahrer Die Zeit wird knapp

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Die Weiterbildungsfrist für Berufskraftfahrer endet am 10. September 2014. Bis dahin muss jeder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben.

Der Nachweis für diese gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung werde über die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Wer den Nachweis zum Stichtag nicht erbringen könne, so die Sachverständigenorganisation Dekra, müsse den Lkw stehen lassen. Bei Verstößen gegen die Weiterbildungs- und Nachweispflicht drohen demnach Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Unternehmer müssten gar bis zu 20.000 Euro befürchten, wenn ihre Fahrer die Frist im September verpassen.

"Der Endspurt für die Weiterbildung läuft. Für diejenigen, die sich erst jetzt damit auseinandersetzen, wird es richtig eng", sagt Jörg Mannsperger, Vorstandsmitglied von Dekra und Leiter der Business Unit Dekra Personnel. "Wir spüren, dass die Nachfrage deutlich angezogen hat." Wer als Fahrer oder Unternehmer noch rechtzeitig handeln wolle, solle nicht mehr warten.

Nicht nur klassische Transportunternehmen betroffen

Problematisch könne es zudem für Branchen werden, die bisland noch gar nicht vermuten, dass sie zu den Betroffenen gehören. Dazu zähle beispielsweise der Nah- und Lieferverkehr. Wer beispielsweise ein Fahrzeug mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 beruflich fahre, so Dekra, sei definitiv zur Weiterbildung verpflichtet. Ein anderes Beispiel seien Unternehmen, die nicht zur klassischen Transportbranche gehören. Laut Dekra setzen viele Produktions-, Handels- und Handwerksbetriebe Fahrer für überwiegend gewerbliche Transporttätigkeiten ein. Damit fielen diese nicht unter die sogenannte Handwerkerregelung. Damit seien sie nicht von der Weiterbildungspflicht befreit.

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