Vorschrift Bei Stau eine Rettungsgasse bilden

Autobahn Foto: Archiv

Ab 1. Januar 2012 müssen Fahrer auf allen Vignetten-pflichtigen Straßen in Österreich bei Stau eine Rettungsgasse bilden.

Ab 1. Januar 2012 müssen Fahrer auf allen Vignetten-pflichtigen Straßen in Österreich bei Stau eine Rettungsgasse bilden. Nach Angaben der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaf (Asfinag) sind Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte um bis zu vier Minuten schneller vor Ort. Somit steigen die Überlebenschancen von Unfallopfern um bis zu 40 Prozent.

Die wichtigsten Verhaltensregeln zum Bilden einer Rettungsgasse fasst die Asfinag in drei Punkte zusammen:


- Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen beziehungsweise Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr stillsteht und auch wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert.


- Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.


- Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.


Mit der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt in Österreich die gleiche Vorschrift wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an diese Regel halten, droht nach Angaben der Asfinag eine Geldstraße bis zu 2.180 Euro.

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