Versicherung zahlt trotz zu hohem Tempo auf Schnee

Lkw-Fahrer, die mit zu hoher Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt werden, riskieren nicht automatisch ihren Versicherungsschutz. Das entschied das Landgericht Ellwangen, wie der Deutsche Anwaltsverein (DAV) jetzt mitteilte.

Im vorliegenden Fall war ein Lkw-Fahrer nachts bei Schneetreiben auf der Autobahn mit 80 km/h unterwegs, als er wegen eines liegengebliebenen Autos plötzlich ausweichen musste. Bei diesem Manöver fuhr der Truck in den Graben und es entstand ein erheblicher Sachschaden am Fahrzeug. Den muss die Versicherung jetzt zu zwei Dritteln übernehmen. Die Richter gingen zwar davon aus, dass die gefahrene Geschwindigkeit den Umständen nicht angemessen war. Allerdings wurde das Mitverschulden des liegengebliebenen Autos höher bewertet. Außerdem sei ein der Witterung nicht angepasstes Tempo kein schwerwiegender Verstoß, sondern im Lkw-Verkehr nicht außergewöhnlich (AZ: 1 S 107/10). Text: Thorsten Schönfeld Datum: 17.12.2010

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