Versicherung Mehr Daten-Durchblick

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Mit einer neuen Plattform will die Provinzial ihre Prozesse straffen. Riskmanagement-Kunden können ihre Schäden dann online melden und haben zeitnah alles im Blick.

"Wir wollen näher am Kunden sein und eng mit diesem zusammenarbeiten", gibt Provinzial-Riskmanager Peter Deubel das Ziel der Versicherung für Kunden mit einem Nutzfahrzeugfuhrpark vor. Gemeinsam mit Dirk Seelbach betreut er die Kraftfahrt-Großkunden im Schaden-Riskmanagement. Dabei setzt das Team aus dem westfälischen Münster auf ein eigenes Riskmanagement-Konzept, das es im Rahmen eines trans aktuell-Workshops in Stuttgart vorstellte.  

Schadensabwicklung und -kontrolle verbessern

Im Moment befindet sich das neue Online-Tool in einer ersten Testphase mit zwei Kunden. Am Ende soll es die Schadensabwicklung und -kon­trolle verbessern, aber vor allem auch Schäden vermeiden helfen. Dazu kann der Kunde gemeinsam mit dem Versicherer Schadencluster erstellen, Unfallschwerpunkte beleuchten und Auffälligkeiten feststellen. Auch das Verwalten von Daten zu Fuhrpark und Personal, Prüfungsintervallen, Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugmonitoring mit Track und Trace ist damit laut Riskmanager Deubel möglich.

Schadensmeldung per App möglich

Eine gute Vernetzung, spezielle Kundenwünsche und Mehrwertkonzepte aus Kundensicht gehören ins Servicepaket der Versicherung. Seelbach fasst es so zusammen: "Ein Programm, dass den kompletten Überblick verschafft." Gleichzeitig sollen so Schadensmeldungen per App und mobilem Endgerät möglich sein – etwa direkt am Unfallort und vom Fahrer ausgefüllt. Auch ein System zur Fahrerbeurteilung und -motivation soll hinterlegt werden sowie eine Dokumentenverwaltung und Schnittstellen für Dispositionssoftware und Telematikdaten.

Nicht in die Haftungsfalle treten

"Leicht, schnell und effektiv" sollen laut Seelbach die Organisationsabläufe einer Spedition sein. Dabei gilt es, einige Vorschriften und Gesetze zu beachten, um nicht leichtfertig in eine Haftungsfalle zu treten. Die Provinzial als Riskmanager will so ihre Kunden künftig noch besser unterstützen.

Für eine ordentliche Betriebsführung sorgen

Wirksames Riskmanagement beginne nicht erst beim Fahrer, sondern mit einem kritischen Blick auf die internen und externen Abläufe sowie auf personelle Zuständigkeiten und Arbeitsanweisungen. So kann ein Organisationsverschulden vorbeugend vermieden werden. "Die innerbetrieblichen Abläufe (gilt es) so zu organisieren, dass Schädigungen Dritter in dem gebotenen Umfang vermieden werden, dass heißt, dass für eine ‚ordentliche Betriebsführung‘ zu sorgen ist", schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Wer Aufgaben an Mitarbeiter delegiert, muss dabei besonders wachsam sein. Mit einem einfachen "Herr Müller, machen Sie mal bitte …" ist es nicht getan.

Im Qualitätsmanagement (ISO) sind Fürsorge- und Informationspflichten verankert. Außerdem müssen Prozesse und Arbeitsstellen detailliert beschrieben werden, was in der Praxis gar nicht einfach ist. Denn der Blick auf die Prozesse variiert im Team meist deutlich, wie ein kleiner Versuch im Workshop zeigte, bei dem die Teilnehmer das Entflammen eines Teelichts zu Papier brachten.

Alle Pflichten erkennen

Paragraf 130 des Ordungswidrigkeiten-Gesetzes (OwiG) unterstreicht die Generalverantwortung der Unternehmensleitung. Bei der Organisation von Funktionen und Aufgaben im Unternehmen sollte der Chef deshalb penibel darauf achten, dass alle Pflichten erkannt und durch geeignetes Personal ordnungsgemäß wahrgenommen werden. Fallstricke sind etwa Kompetenzüberschneidungen, fehlende Kontrollen oder ungeeignete Mitarbeiter.

Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren

Haften muss er oder sie im Zweifel gleich dreifach: vertraglich, deliktisch oder strafrechtlich. Letzteres greift nur, wenn der Mitarbeiter oder Vorgesetzte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat – und dann persönlich haftet. Auch wer seine Handlungspflichten
vernachlässigt, muss sich eventuell strafrechtlich rechtfertigen. Bei schwerwiegenden Folgen (fahrlässige Tötung oder Körperverletzung) drohen Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren sowie hohe Geldstrafen.

Wer etwa seinem Fuhrparkleiter gesetzliche Halterpflichten überträgt, muss dies auch arbeitsvertraglich festhalten und die Fahrerpflichten dokumentieren. Wer Aufgaben weitergibt, muss sein Personal an- und einweisen, überwachen und über Rechte und Pflichten aufklären. Mitarbeiter müssen durch Schulungen in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen. Werden direkte Risiken erkannt, muss eine Meldekultur im Unternehmen vorhanden sein, die nicht den Überbringer schlechter Nachrichten zum Schuldigen stempelt.

Führerscheine der Lkw-Fahrer kontrollieren

Zu den zentralen Pflichten eines Fuhrparkmanagers gehört es nach Paragraf 21, Abs. 1,
Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes, die Führerscheine seiner Lkw-Fahrer zu kontrollieren – "regelmäßig, am besten viermal jährlich", empfiehlt Seelbach.  Der Fahrer wiederum ist verpflichtet, mit seinen Arbeitsgeräten, auch mit der Fahrerkarte, sorgfältig umzugehen.
Bei Verstößen gegen sämtliche übertragene Pflichten sollten die verantwortlichen Personen zielgerichtete Maßnahmen einleiten, um künftig das unternehmerische Risiko zu minimieren, empfiehlt Seelbach. Denn vor Gericht haftet der Chef mit, wenn er nicht belegen kann, dass er reagiert hat. Bei den Halter-pflichten sind kurze Wege bei den Verantwortungsketten vorgesehen, damit der Gesetzgeber im Problemfall schnell den Schuldigen findet.

Stichprobenkontrollen durchführen

Aus der Rechtsprechung sind diverse Haftungstatbestände belegt. Immer wieder zieht das  Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf der Autobahn Lkw aus dem Verkehr, weil Begleitscheine für Gefahrgut fehlen oder dieses nicht korrekt gekennzeichnet ist. Auch schriftliche Weisungen für den Fahrer in seiner Landessprache sind vorgeschrieben. Zwar agieren Subunternehmer größtenteils eigenverantwortlich, doch empfiehlt sich ein internes Audit-Konzept, dass etwa kritische Punkte wie das Einhalten von Lenk- und Ruhezeiten systematisch beleuchtet. Stichprobenkontrollen sind für Riskmanager Seelbach unabdingbar: "Müssten regelmäßig Bußgelder zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Fahrer bezahlt werden, stimmte offensichtlich etwas nicht."

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