Ob Verkehrsrechtsschutz oder Fahrerrechtsschutz – Unternehmen können auch ihre Mitarbeiter absichern.
Es droht ein Führerscheinentzug – ein Albtraum für jeden Berufskraftfahrer und schlechte Nachrichten für jeden Fuhrparkleiter. Schnell muss ein Anwalt her, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Glücklich schätzen sich die Fahrer, die über den Arbeitgeber eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können. Die Versicherung übernimmt nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen die Kosten, etwa für gerichtlich bestellte Sachverständige, Zeugen und natürlich für die Rechtsanwälte.
"Längst nicht alle Transportunternehmen haben für die gerichtliche Durchsetzung möglicher eigener Schadensersatzansprüche eine eigene Firmen-Rechtsschutzversicherung inklusive Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen, über die die Mitarbeiter in solchen Fällen versichert wären", sagt Helga Altenburg, Handlungsbevollmächtigte der Schunck-Gruppe aus München.
Fahrerrechtschutz ist günstigste Variante
Den besten Schutz bietet der Verkehrsrechtsschutz, der sich auf die Nutzung von fremden und eigenen Fahrzeuge bezieht – also bei einem Angestelltenverhältnis des Fahrers auch auf das Fahrzeug des Arbeitgebers, das mit versichert ist. Für angestellte Fahrer bietet sich aber zudem eine Fahrerrechtsschutzversicherung an. "Ein reiner Fahrerrechtsschutz ist meist preislich die günstigste Variante, bietet aber den geringsten Schutzumfang", sagt Altenburg.
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