Bei fahrlässigen Körperverletzungen im Straßenverkehr gebe es durch die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflagen einzustellen, schon jetzt ein Instrument der Entkriminalisierung. Es solle als Auflage jedoch zusätzlich die Möglichkeit einer verkehrserzieherischer Maßnahmen gesetzlich geregelt werden. Der VGT forderte die Justiz zugleich auf, für eine bundesweit einheitliche Praxis bei der Verfahrenseinstellung zu sorgen. Derzeit gebe es große Unterschiede.
Eine weitere Forderung der Experten betrifft fahruntaugliche Patienten. Mediziner sollen Patienten künftig bei der Polizei melden, wenn sich diese trotz schwerer Krankheit ans Steuer setzen wollen. Drohe akute Gefahr, sollten Ärzte nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden sein, heißt es in der Empfehlung der Experten an den Gesetzgeber. Wenn Patienten uneinsichtig seien, sollten Mediziner die Behörden informieren.





