Verkehr: Fahrlässige Tötung soll Straftat bleiben

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Der Verkehrsgerichtstag (VGT) hat Überlegungen zur Entkriminalisierung von Verkehrsdelikten eine Absage erteilt. Die fahrlässige Tötung solle wegen der Bedeutung des Lebens als höchstes Rechtsgut selbst bei leichter Fahrlässigkeit eine Straftat bleiben. Das empfahlen die Experten am Freitag in Goslar.

Bei fahrlässigen Körperverletzungen im Straßenverkehr gebe es durch die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflagen einzustellen, schon jetzt ein Instrument der Entkriminalisierung. Es solle als Auflage jedoch zusätzlich die Möglichkeit einer verkehrserzieherischer Maßnahmen gesetzlich geregelt werden. Der VGT forderte die Justiz zugleich auf, für eine bundesweit einheitliche Praxis bei der Verfahrenseinstellung zu sorgen. Derzeit gebe es große Unterschiede.

Eine weitere Forderung der Experten betrifft fahruntaugliche Patienten. Mediziner sollen Patienten künftig bei der Polizei melden, wenn sich diese  trotz schwerer Krankheit ans Steuer setzen wollen. Drohe akute Gefahr, sollten Ärzte nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden sein, heißt es in der Empfehlung der Experten an den Gesetzgeber. Wenn Patienten uneinsichtig seien, sollten Mediziner die Behörden informieren.

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dpa

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