Für eine verhaltensbedingte Kündigung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist, müssen laut Rechtsanwalt Felix Westpfahl von der Kanzlei Wandersleben, Münchhausen & Partner aus Hannover neben den Voraussetzungen für eine normale Kündigung auch folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
1) Vertragswidriges Verhalten
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers gestützt werden. Der Arbeitnehmer muss also gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen haben, damit eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann. In Betracht kommt sowohl ein Verstoß gegen Hauptleistungspflichten als auch gegen Nebenpflichten.
Zur Hauptleistungspflicht gehört insbesondere die Arbeitspflicht.
Zu den Nebenpflichten gehören unter anderem
- die Pflicht zur Wahrung der betrieblichen Ordnung
- Treuepflichten
- Verschwiegenheitspflichten
- Anzeige- und Auskunftspflichten
- Rücksichtnahmepflichten.
Es reicht aber nicht jede Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten aus, um das Recht des Arbeitgebers zur verhaltensbedingten Kündigung zu begründen. Die Pflichtverletzung muss schon ein gewisses Gewicht haben, Bagatellverstöße reichen nicht aus. Erforderlich ist, dass das Arbeitsverhältnis durch das Verhalten des Arbeitnehmers konkret beeinträchtigt wird. Ausreichend ist nur ein solches Verhalten, das einen "ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber" zum Ausspruch einer Kündigung verlassen würde.
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