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Urteil Wertminderung bei Anhängern

Foto: ETM, Montage: Mannchen

Wird ein Anhänger nach einem Unfall sachgerecht repariert, kann eine Wertminderung bei der Versicherung geltend gemacht werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Zwei Jahre hat sich Andre Schaper, kaufmännischer Direktor der Niedersaechsischen Nutzfahrzeug-Handel (NNH) Gesellschaft,  mit dem Thema rumgeschlagen. Jetzt ist es erfolgreich ausgefochten: Das Unternehmen aus Deensen, das in ganz Niedersachsen Nutzfahrzeuge vermietet, hatte mit seiner Klage vor dem Amtsgericht München Erfolg und für einen Unfall-Anhänger von der gegnerischen Versicherung eine merkantile Wertminderung erstritten.

Merkantile Wertminderung

Wenn es um Pkw geht, ist das nicht ungewöhnlich. Ein Unfallauto bringt im Verkauf weniger Geld als ein unfallfreies Auto. Merkantile Wertminderung nennt sich diese Differenz, die  – vorausgesetzt, der Pkw ist noch nicht alt – mit den Reparaturkosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden kann.

Geteilte Meinung in Fachkreisen

Nicht ganz so einfach ist das wohl bei Unfallschäden am Lkw. "In Bezug auf die merkantile Wertminderung bei Nutzfahrzeugen beziehungsweise bei gewerblich genutzten Fahrzeugen lagen auch in Fachkreisen bisher geteilte Meinungen vor", sagt Rechtsanwalt Lars Irion aus Hameln, der NNH in der Sache vertrat. Unstrittig sei bisher gewesen, dass auch jüngere Lkw mit niedrigen Laufleistungen bei entsprechenden Beschädigungen einer Wertminderung unterliegen. "Bisher nicht im Fokus war, dass auch Lkw-Anhänger nach Durchführung einer sach- und fachgerechten Reparatur eine Wertminderung erfahren", sagt Irion.

Wertminderung in Höhe von 600 Euro

In dem vorliegenden Fall war ein Lkw mit Anhänger (Halterin: NNH) unverschuldet an einem Verkehrsunfall im Juli 2012 beteiligt. Dabei wurde der Anhänger – Erstzulassung Oktober 2011 – beschädigt. "Ausweislich des von uns in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens war neben den Reparaturkosten für den Anhänger auch eine Wertminderung für diesen in Höhe von 600 Euro durch den Sachverständigen festgelegt worden", berichtet Schaper.

Die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin habe jedoch die Zahlung einer Wertminderung kategorisch mit dem Argument abgelehnt, bei Nutzfahrzeugen falle eine Wertminderung  per se nicht an, da es den jeweiligen Käufern egal sei, ob diese Fahrzeuge in der Vergangenheit in einen Unfall verwickelt waren. Aufgrund der zu erwartenden hohen Laufleistung sei dies unerheblich. Das Nutzfahrzeugunternehmen entschied sich daher zu klagen.

Auch bei Lkw führt ein Unfallschaden zu geringerem Verkaufspreis

Der von NNH beauftragte Sachverständige widerlegte die Einschätzung der gegnerischen Versicherung: Für die Erstellung seines Gutachtens berücksichtigte er nicht nur die Berechnungsmethoden zur merkantilen Wertminderung, sondern führte konkrete Recherchen durch. Ergebnis: Auch bei Lkw führt ein Unfallschaden zu einem geringeren Verkaufspreis. Zum selben Ergebnis kam ein vom Amtsgericht München bestellter Gutachter.

Das Gericht schreibt in seinem Urteil: "Bei dem Anhänger wurden Teile geschweißt. Dies beeinträchtigt die Stabilität und auch die Garantie. Der Sachverständige hielt deshalb hier nicht nur die von der Klagepartei verlangte Wertminderung für gerechtfertigt, sondern er kam zu dem Ergebnis, dass die Klagepartei sogar 1.100 Euro an Wertminderung verlangen kann. Die Forderung der Klagepartei ist mithin zu 100 Prozent gerechtfertigt."

Recht auf merkantile Wertminderung bei Nutzfahrzeugen

Mehr als eingeklagt konnte deshalb NNH nicht zugesprochen werden. "Die 600 Euro haben wir, zudem zahlen wir keine Verfahrenskosten", sagt Andre Schaper. Wichtiger sei gewesen, das Recht auf merkantile Wertminderung zu erstreiten. Bei einer Flotte wie der von NNH mit 500 Zugmaschinen und rund 500 gezogenen Einheiten – Auflieger, Kippmulden. Agrarmulden – verständlich.

Auch für Rechtsanwalt Irion ist nicht die Höhe der erstrittenen Summe ausschlaggebend, sondern die Grundsatzfeststellung durch die zwei Sachverständigen und die gerichtliche Bestätigung. Andre Schaper ist ebenfalls der Meinung, damit ein Grundsatzurteil erreicht zu haben – "wir erwarten, dass sich andere Unternehmen jetzt auch wehren."

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