Vorsicht walten lassen sollten Fahrzeugmieter, die ihr Fahrzeug einem anderen überlassen. Baut dieser einen Unfall, haftet der eigentliche Fahrzeugmieter voll.
Er haftet auch dann, wenn er an dem Unfall selbst nicht beteiligt war. So entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: I-12 U 10/12), auf dessen Urteil die Deutsche Anwaltshotline hinweist.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeugmieter das Auto seiner Lebensgefährtin überlassen. Sie verursachte einen Unfall, der Schaden betrug mehr als 7.000 Euro. Das Mietunternehmen wirft dem Mann eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung des dadurch beschädigten Fahrzeugs vor.
Kurz vor dem Unfall will der Fahrzeugmieter per Telefon eine Vertragsverlängerung unter Einbeziehung seiner Partnerin vereinbart haben. Damit habe er ihr den Wagen übergeben dürfen, und müsse auch nicht für ihr Fehlverhalten gegenüber der Autovermietung einstehen, so die Ansicht des Fahrzeugmieters.
Die Richter sahen dies anders. Nach deren Meinung sei es ohne Bedeutung, ob sich der Unfall bereits vor oder nach der Vertragsverlängerung – die der Autovermieter nicht bestätigte - ereignet habe oder nicht. Grund: Das Vertragsverhältnis war ohnehin bereits abgelaufen. Der Mann befand sich im Verzug mit der Rückgabe des Fahrzeugs.