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Urteil Im Zweifel für den Fahrer

Der Hersteller eines Blitzgerätes weigert sich, einem Amtsrichter technische Informationen weiterzugeben. Der hat nun mehrere mutmaßliche Temposünder freigesprochen. Foto: Jacek Bilski

Der Hersteller eines Blitzgerätes weigert sich, einem Amtsrichter aus dem badischen Emmendingen technische Informationen weiterzugeben. Der hat nun mehrere mutmaßliche Temposünder freigesprochen.

Die Vorwürfe waren deutlich: Tempoüberschreitungen um bis zu 60 Stundenkilometern hatten die Geräte angezeigt, es gab Blitzprotokoll, Beweisfoto mit Nummernschild und Fahrerporträt. Der Kreis Emmendingen hätte erneut kassieren können, denn das Geld für solche Verstöße fließt in die öffentlichen Kassen. 322.000 Euro waren es dort etwa im vergangenen Jahr.

Doch Amtsrichter Thomas Ullenbruch traute dem  Messgerät vom Typ Poliscan Speed nicht. Dieses Gerät sortiert nämlich diejenigen Überschreitungsfälle selbstständig aus, die nicht eindeutig sind. Etwa  bei Fahrspurwechsel in der Kontrollzone oder bei Überholmanövern. Früher mussten die Beamten über solche nicht zweifelsfreien Messungen selbst entscheiden. Jetzt macht es das Gerät – eine Zeit- und  Geldersparnis.

Dieser "eindeutigen Zuordnung des Geschwindigkeitsverstoßes", so der Werbetext der Herstellerfirma Vitronic, misstraut Richter Ullenbruch. Er meint, dass ein solches Gerät sich auch irren kann. "Wenn das System teilweise zugunsten der Betroffenen entscheidet, entscheidet es teilweise auch zuungunsten", hält er für möglich. Deshalb tat der erfahrene Richter das, was von einem unabhängigen und gewissenhaften Juristen erwartet wird: Er versuchte, sich weitere Informationen über Technik und Software von Poliscan Speed zu besorgen.

Hersteller des Blitzers beruft sich auf das Betriebsgeheimnis

Doch da spielte die Firma nicht mit. Betriebsgeheimnis. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass die bundeseigene Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die Blitzge­räte geprüft und für tauglich befunden habe. Auf Anfrage des Richters lehnt diese es zunächst ab, einen Sachverständigen aus Braunschweig nach Emmendingen zu schicken. Daraufhin berief sich Ullenbruch auf eine heilige Justizregel: Im Zweifel für den Angeklagten. Wie, so der Richter, solle er ein gerechtes Urteil fällen, wenn wichtige Informationen in die Entscheidungsfindung nicht eingebracht werden können?

Allerdings bekommt Ullenbruch Widerstand vom  Oberlandesgericht in Karlsruhe. Nur wenn es konkrete Fehlmessungen gebe, könne man das zertifzierte und standardisierte Verfahren anzweifeln, meinte es und verwies die Fälle nach Emmendingen zurück. Doch der Richter sprach die Beschuldigten erneut frei – er ist weitgehend unabhängig.

Sachverständiger bestätigt den Amtsrichter

Ullenbruch steht nicht allein. Dem bundesweit eingesetzten Gerät misstrauen auch Richter in Berlin oder Nordrhein-Westfalen. Und der Emmendinger Richter findet einen weiteren Verbündeten, den  Freiburger Physiker Ulrich Löhle, einen anerkannten Verkehrssachverständigen. Auch dieser sieht sich ohne weitere Informationen der Firma außerstande festzustellen, ob die Messungen der Vitronic-Blitzer korrekt sind. Hinzu kommen unterschiedliche Software-Einsätze in den Geräten. So sollen in Düsseldorf rund 300 Bußgeldbescheide zurückgenommen worden sein, weil es unterschiedliche Ergebnisse gab. Das sehe nicht nach einem  "standardisierten Verfahren" aus, so der Richter.

Experten geben nun den Ratschlag, nicht allzu sehr darauf zu setzen, dass alle Richter so entscheiden wie der in Emmendingen. Da die Staatsanwaltschaft immer Einspruch einlegen werde, könne es im Endeffekt für den Verursacher doch sehr teuer werden. Aber fest steht wohl auch, dass Ullenbruch einen Stein ins Rollen gebracht hat. Die bundesweite Aufmerksamkeit bedeutet, dass Juristen darüber noch länger streiten werden.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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