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Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Lkw-Fahrer wird Gelblichtverstoß vorgeworfen

Gelbe Ampel, Gelblichtverstoß, Ampel Foto: Cevahir

Wer über eine rote Ampel fährt, dem drohen je nachdem, wie lange die Ampel rot war und ob es zu einem Unfall kam oder nicht, ein Bußgeld, Punkte oder auch ein Fahrverbot. Allerdings kann es auch bei "Gelb" brenzlig werden, wie ein Urteil des
Oberlandesgericht (OLG) Hamm (AZ: 6 U 13/16) zeigt, auf das die Internetseite anwalt.de hinweist.

Im vorliegenden Fall wollte ein Rollerfahrer an einer Ampel-Kreuzung bei "Grün" die Kreuzung geradeaus überqueren. Aus der Gegenrichtung fuhr ein Lkw in den Kreuzungsbereich ein, der links abbiegen wollte. Nach Angaben von anwalt.de stand die Ampel bereits auf "Gelb" als der Lkw-Fahrer die Kreuzung passierte. Der Rollerfahrer machte eine Vollbremsung, prallte trotzdem mit dem Unterfahrschutz des Lkw-Aufliegers zusammen. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Vor Gericht forderte er daraufhin den Ersatz seines materiellen Schadens und Schmerzensgeld – insgesamt mehr als 50.000 Euro.
 
Das OLG Hamm bestätigte letztlich das Urteil einer Aufteilung der Schuld des vorinstanzlichen Gerichts. Demnach sei dem Lkw-Fahrer ein sogenannter Gelblichtverstoß vorzuwerfen. Er hätte vor der Ampelanlage halten müssen. Hinzukomme, dass der Lkw-Fahrer auch nach Passieren der Ampel nicht abbremste, sondern links abbog. Er hafte demnach in diesem Fall für den entstandenen Schaden zu 70 Prozent, so das Urteil der Gerichte.


30 Prozent der Schuld trägt der Rollerfahrer. Er habe zu wenig auf den Lkw-Fahrer geachtet.

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Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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