Wer stark alkoholisiert ist, sollte sich vom öffentlichen Verkehr fernhalten. Stürzt eine stockbetrunkene Person beim Überqueren der Straße und wird von einem Fahrzeug auf dem Bauch liegend überrollt, liegt die Schuld allein beim Fußgänger.
Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs tritt hinter das grob fahrlässige Verkehrsverhalten des Fußgängers zurück. Auf das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Köln (AZ: 7U 103/10) weist die Deutsche Anwaltshotline hin.
Unfall mit 2,51 Promille Alkohol im Blut
Im vorliegenden Fall hatte der Fußgänger beim Unfall 2,51 Promille Alkohol im Blut. Der Fahrer konnte den dunkel gekleideten Mann nachts nicht erkennen, als dieser auf die Straße fiel, und überfuhr ihn. Laut Gutachter hatte der Fahrer keine Chance den Mann zu sehen und rechtzeitig anzuhalten. Es liege also kein Verstoß gegen das Sichtfahrverbot vor. Die Richter sprachen die gesamte Schuld dem betrunkenen Fußgänger zu.