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Unfall an einer Tankstelle Wer rückwärtsfährt, muss besser aufpassen

Gerichtsverhandlung Foto: Archiv

Fahrer müssen beim Rückwärtsfahren den Bereich hinter dem Auto sorgfältig im Auge behalten. Machen sie das nicht, haften sie bei einem Auffahrunfall für den entstandenen Schaden – auch dann, wenn der Fahrer des anderen in den Unfall verwickelten Fahrzeugs selbst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.

In dem vorm Landgericht Saarbrücken verhandelten Fall (AZ: 13 S 140/12) kam es zu einem Verkehrsunfall an einer Tankstelle, weil eine Verkehrsteilnehmerin mit ihrem Pkw rückwärts von einer Zapfsäule wegfuhr, um zu wenden und die Tankstelle zu verlassen.

Dabei stieß sie ungebremst mit einem Auto zusammen, das vorschriftswidrig nach links über eine durchgezogene Begrenzungslinie in die Tankstelle eingefahren war. Von rechts kommende Fahrzeuge hätten hingegen in die Tankstelle einfahren dürfen. Das Landgericht lastete der rückwärtsfahrenden Frau eine Schuld von 70 Prozent an dem Unfall an. Die Gegenpartei hat 30 Prozent der Schuld zu tragen. Damit bestätigte das Landgericht Saarbrücken ein Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen.

Die Splittung der Schuld begründete das Landgericht damit, dass die Einfahrt in die Tankstelle an der umstrittenen Stelle nicht grundsätzlich verboten war. Die Rückwärtsfahrerin hätte also grundsätzlich mit einfahrenden Fahrzeugen rechnen müssen, auch wenn sie im vorliegenden Fall habe erwarten dürfen, dass gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs nicht verstoßen wird.

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