Kann ein Autofahrer glaubhaft schildern, dass ihm Drogen ohne sein Wissen und Einverständnis verabreicht wurden, darf er seine Fahrererlaubnis behalten.
Auf dies Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen (AZ: 2K 214/14 Me) weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Im vorliegenden Fall fuhr eine Frau von Tschechien nach Deutschland. In Deutschland ließ sie ihren Wagen von der Polizei nach Drogen durchsuchen. Ihren Angaben zufolge hatten sie Bekannte zwingen wollen, Drogen zu schmuggeln. Sie habe sich geweigert, sei sich aber nicht sicher, ob sich dennoch Drogen im Fahrzeug befänden. Die Polizei fand zwar keine Drogen im Auto, ein folgender Drogentest viel bei der Fahrerin allerdings positiv aus. Ihr wurde der Führerschein abgenommen. Vor Gericht versicherte die Fahrerin niemals Drogen genommen zu haben. Sie befürchtete, dass ihr Bekannter Drogen in ein Getränk gemischt habe, weil sie sich weitgerte, für ihn zu schmuggeln. Das sei aber nicht ihre Schuld. Das Gericht hielt die Erläuterungen für glaubhaft und detailliert. Die Erklärung der Fahrerin werde auch dadurch bestärkt, dass sie aus freien Stücken ihr Auto nach Drogen untersuchen ließ. Jemand, der bewusst Drogen konsumiert hat, hätte das wohl kaum getan, so das Gericht.