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Überwachung von Gefahrgut Unbekannte öffnen Ablassventile

Foto: Matthias Rathmann

Unbekannte öffnen die Ablassventile bei zwei Gefahrguttransportern. Den Schaden bezahlen muss die Transportfirma, so urteilt das Verwaltungsgericht Neustadt.

Dieser Vandalismus kam dem Transportunternehmen teuer zu stehen: Unbekannte hatten sich in Frankenthal an zwei auf einem Lkw-Parkplatz abgestellten Gefahrguttransportern zu schaffen gemacht. Dabei öffneten sie unter anderem die Ablassventile. Am Ende liefen 10.000 Liter leicht entzündliches Isopropanol und 4.000 Liter Testbenzin ungehindert in den Boden und in die Kanalisation. Die Gemeinde musste eiligst umfangreiche Arbeiten in die Wege leiten, um zu verhindern, dass das Grundwasser verunreinigt wurde. Dafür erhielt das Unternehmen die Rechnung – und klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte aber, dass die Transportfirma als Fahrzeughalterin für die Beseitigung der Umweltverschmutzung aufkommen muss (Urteil vom 31. Mai 2016, Az.: 4 K 696/15NW).

Begründung: Das Unternehmen sei seinen Überwachungspflichten als Beförderer nicht nachgekommen. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Unternehmen nicht gut genug dafür gesorgt, dass die Tanklastfahrzeuge ausreichend überwacht oder ausreichend gesichert im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum geparkt wurden.

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