Auf Falschparker in deutschen Städten soll wegen der Bußgeldanhebungen zum 1. April nicht verstärkt Jagd gemacht werden.
"Höhere Bußgelder werden prinzipiell Verstöße reduzieren", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, den "Ruhr Nachrichten". "Die üblichen Kontrollen werden aber durch die Kommunen nicht verstärkt werden." Die Gemeinden seien nicht auf Mehreinnahmen aus, zumal die Kosten des Verwaltungsaufwands von den Bußgeldeinnahmen meist nicht gedeckt werde.
Nach mehr als 20 Jahren werden die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit am Ostermontag (1. April) angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 statt 5 Euro fällig. Je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht. Anlass für die Anhebung auf Wunsch der Länder: Viele Autofahrer zahlen bisher - wenn sie denn erwischt werden - lieber ein relativ geringes Verwarngeld statt der Parkgebühr.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hob hervor, dass zum 1. April auch die neu gefasste Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt. Damit soll unter anderem der Schilderwald gelichtet werden. "Der Grundsatz lautet: So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich. Die allgemeinen Regeln reichen oftmals aus." Künftig gilt etwa ein generelles Parkverbot für Fahrradstreifen auf der Fahrbahn, weshalb dafür keine Schilder mehr notwendig sind.