Schließen

Transportwelt Werkverkehr: kein Verkehrsleiter nötig

Werksverkehre brauchen keinen Verkehrsleiter

Ab Dezember 2011 tritt die EU-Verordnung Nummer 1071/2009 in Kraft. Sie besagt unter anderem, dass Kraftverkehrsunternehmer dann einen Verkehrsleiter stellen müssen. Der Bundesverband Fuhrparkmanagement schreibt in einer Pressemitteilung, dass sich dies nicht auf ausschließliche Werksverkehre beziehe. In Artikel eins der Verordnung führt die EU unter den Absätzen vier und fünf entsprechende Ausnahmen auf. Die Werksverkehre fallen unter Artikel fünf, wonach die Mitgliedsstaaten der EU Unternehmen ausklammern können, die sich nur geringfügig auf den freien Kraftverkehrsmarkt auswirken, sei es durch die Art der beförderten Waren oder geringe Entfernung. Zudem fallen nach Absatz vier Unternehmen durchs Raster, die nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einsetzen, oder Personen nur zu nichtgewerklichen Zwecken befördern. Überdies kommen auch Unternehmen ohne Verkehrsleiter aus, deren Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h erreichen.

Unsere Experten
Jan Bergrath Jan Bergrath Journalist
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.