Überladung, Fahren ohne Genehmigung oder Verstöße gegen Sozialvorschriften sind keine Kavaliersdelikte. Wer das Recht mit Füßen tritt, gehört bestraft. Das gilt vor allem, wenn Verstöße dauerhaft, also mit System erfolgen. Denn Fairplay muss nicht nur im Sport, sondern auch im Geschäftsleben gelten. Sonst bestimmen die Schwarzen Schafe die Regeln, die Mehrzahl der sauber arbeitenden Betriebe guckt in die Röhre. So weit die Ahndung im Grundsatz. Beim Umsetzen aber braucht ein Beamter trotz allem Ermessensspielräume - so wie es auch im Sport die Verwarnung gibt. Ein Fahrer, der keinen Parkplatz findet und deshalb gegen seine Ruhezeit verstößt, ist anders zu bewerten als der Kollege, der jeden Tag eine Tour zu viel fährt. Gleiches gilt, wenn ein Transporteur zwei Eimer Kies zu viel auflädt, weil keine Waage zur Stelle ist. Er muss anders behandelt werden, als der Wettbewerber der von vornherein auf Überladung aus ist. Dieses Fingerspitzengefühl scheint den Behörden zu fehlen. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Hamburger Innenbehörde Transporteuren ohne Rücksicht auf Verluste Verfallsbescheide mit horrenden Summen ausstellt. Wer von einem Mittelständler eine halbe Million Euro fordert, trägt nicht dazu bei, dass der Betrieb auf den Pfad der Tugend zurückkehrt. Die Geldbuße führt direkt in die Insolvenz. Besonders abenteuerlich wird es, wenn im Nachbarbundesland für dieselben Ordnungswidrigkeiten nur ein Bruchteil der Summe zu berappen wäre. Es fehlt also auch ein einheitlicher Kurs. Zurecht haben Experten beim Verkehrsgerichtstag darauf aufmerksam gemacht. Hier muss schnelle Abhilfe her. Abzocke allein löst das Problem nicht.