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Transportunternehmen Entsorgung von Paletten

Foto: Nallinger

Ladungsträger: Der Palettentausch steht in der Kritik. Die unliebsame Administration inklusive des Entsorgens bleibt oft am Transporteur hängen. Dabei ist der rechtlich gesehen nicht in der Pflicht.

Der Palettentausch ist ein unliebsames Thema, nicht erst seit er umsatzsteuerpflichtig ist. Und zwar dann, wenn von der European Palett Association (Epal) lizenzierte Betriebe reparaturbedürftige Paletten liefern und im Gegenzug generalüberholte von einem Reparateur erhalten.
 
Zwar sind die Ladungsträger aus Industrie, Handel und Logistik nicht mehr wegzudenken, dennoch sehen die Beteiligten sie nur als Mittel zum Zweck an. »Massive Kritik hagelt es aber aufgrund der wachsenden Qualitätsprobleme sowie der steigenden Kosten für den Umlauf«, sagt Hans Petrikat, Geschäftsführer der EPM Paletten- Management-Kooperation. Der Grund liegt für den Umweltschutztechniker auf der Hand: Während bei Produktion und Reparatur die Epal über die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien wacht, fehle eine entsprechende Kontrolle beim Tausch, so Petrikat.
 
Das Problem verlagert sich nach unten. Oder anders ausgedrückt: Es bleibt am schwächsten Glied in der Kette hängen – der Spedition. Und de facto muss sich zwangsläufig der Fahrer mit dem Thema auseinandersetzen.
 
»Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Einsatz von Mehrwegpaletten ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll – und auch nicht mehr wegzudenken «, sagt Petrikat. Doch an dieser neuralgischen Stelle seien einige Veränderungen dringend angeraten.

Rechtliche Vorschriften

Gemäß dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) darf eine Palette, sowohl im neuen als auch im gebrauchten Zustand, nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie gewissen Anforderungen entspricht. Das heißt, sie darf bei ordnungsgemäßer Nutzung – aber auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung – keine Gefahr für die Gesundheit oder fremden Sachen von bedeutendem Wert darstellen. Darüber hinaus untersteht jedes Unternehmen, das ein Lager bewirtschaftet, berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR). Unter der Nummer 234 sind dort die Lagereinrichtungen und -geräte aufgeführt. Auch danach müssen sich Paletten, die zur Wiederverwendung vorgesehen sind, in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand befinden.
 
»Bei Europaletten, die nicht mehr gebrauchsfähig sind, handelt es sich laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz um Verpackungsabfälle«, erklärt der Umweltschutztechniker. Spannend werde es dann, wenn die Palette kaputt ist und sich der Besitzer ihrer entledigen will oder entledigen muss, wie es im Juristendeutsch heißt. Kann die Palette ihren eigentlichen Zweck also nicht mehr erfüllen und wird kein neuer Verwendungszweck angegeben, gilt der Ladungsträger als Müll. Der Besitzer ist in diesem Fall entweder dazu verpflichtet, die Palette reparieren zu lassen – oder aber sie ordnungsgemäß zu entsorgen.
 
Gängige Praxis sei, dass die Spedition die defekten Paletten im Tausch mitbekommt. Notfalls auch mit der Drohung des Verladers verbunden, dass man sich sonst einen anderen Transporteur sucht. »Dieses Verhalten ist strafbar«, erklärt Petrikat. Denn die einfache Mitgabe von Abfallpaletten und damit Altholz ist nicht möglich.
 
»Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Transportgenehmigung der zuständigen Behörde befördert werden. Liegt kein Reparaturauftrag vor, ist ein reiner Wille zur Entledigung zu vermuten «, sagt er. In aller Regel verfügt aber die Spedition über keine abfallrechtliche Transportgenehmigung. Daher stelle das Mitgeben nicht gebrauchsfähiger Paletten ohne entsprechenden Auftrag einen Verstoß gegen geltendes Recht dar.

Hersteller und Vertreiber in der Pflicht

Der Schwarze Peter liegt nicht bei den Speditionen. Denn Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurück zu nehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferung kann die Rücknahme bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
 
Das Problem: Zwischen den Beteiligten am Zug um Zug-Tausch existiert oft keine Rechtsbeziehung. »Daher kann nur ein nachhaltiges Kreislaufund Prozesskostenmanagement, das alle am Logistikprozess Beteiligten einbezieht, Abhilfe schaffen«, sagt Petrikat. Er warnt aber vor überzogenen Hoffnungen. So sieht er durch einen zeitnahen Informationsfluss eher qualitative Verbesserungen als Ziel, die Kosten sänken nur marginal.
 
Alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, ist Petrikats Ziel. Einen entsprechenden Entwurf für die Verantwortlichen will er zusammen mit dem Rechtsanwalt Clemens Stroetmann erarbeiten. Der Ex-Staatssekretär des Umweltschutzministerium ist Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg.
 
»Probleme gibt es immer nur dann, wenn Abläufe nicht geregelt sind«, ist Petrikat überzeugt. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der EPM Paletten-Management- Kooperation hat er es sich zur Aufgabe gemacht, verbindliche Richtlinien zu erarbeiten. Es gelte, die selben Produkt- Standort, Preis- und Produktionsentscheidungen zu berücksichtigen wie in allen anderen Wertschöpfungsschritten auch. »Dann kann sich der Lkw-Fahrer an der Rampe auch hinstellen und darauf hinweisen, dass er die kaputte Palette nicht mitnehmen darf. Der Verantwortliche an der Rampe wiederum wird sich hüten, trotzdem darauf zu bestehen«, sagt Petrikat.
 
Denn handelt der Verlader vorsätzlich, ist es sogar eine Straftat. Wenn wiederum nicht alle nach denselben Spielregeln verfahren, sei die Angst vor einer Anzeige durch einen Wettbewerber groß. Der Spediteur beziehungsweise der Fahrer sei damit aus der Schusslinie – und der Palettentausch endlich kein unliebsames Thema mehr.

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