Schließen

Transport- und Speditionsrecht Das wird teuer

Kontrolle: Bereitschaftspolizei Göppingen Foto: DVR

Wenn Fahrer und Unternehmen Verordnungen auf die leichte Schulter nehmen, hat das Konsequenzen. Das zeigt ein Fall der Bereitschaftspolizei Göppingen.

Salopp gesagt: Lkw-Fahren ist kein Ponyhof. Wer einen 40-Tonner auf dicht befahrenen Straßen bewegt und Ladung im Wert von tausenden von Euro befördert, trägt Verantwortung. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber für Fahrer und Unternehmen zahlreiche Vorgaben und Verordnungen installiert, um das Geschäft sicher und vergleichbar zu machen. Was passieren kann, wenn man sich nicht daran hält, zeigt ein Fall der Bereitschaftspolizei Göppingen, den trans aktuell aufgearbeitet hat. Thomas Betzer, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht der Kanzlei Aixlaw aus Aachen, erläutert die Konsequenzen.

Ein Kontrolltrupp der Bereitschaftspolizei

Lorch-Waldhausen: Ein Kontrolltrupp der Bereitschaftspolizei Göppingen, der immer wieder die örtliche Verkehrspolizei bei Schwerlastkontrollen unterstützt, winkt auf der viel befahrenen, vierspurigen B 29 einen 40-Tonnen-Zug heraus. Bei der Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten des 33-jährigen Fahrers ist schnell klar, dass der die vorgeschriebenen Pausen nicht eingehalten hat: Zum Kontrollzeitpunkt summiert sich  seine Lenkzeit auf 14 Stunden.

Erste Konsequenz wegen begangener Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten (VO (EG) 561/2006): Bußgelder für Fahrer und Unternehmer. "Wer als Fahrer die zulässige Tageslenkzeit von neun Stunden nicht einhält und diese um mehr als zwei Stunden überschreitet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro für jede angefangene halbe Stunde sanktioniert werden. Bei einer Überschreitung von fünf Stunden macht das bis zu 600 Euro", sagt Rechtsanwalt Thomas Betzer. Der Unternehmer wird erheblich mehr zu Kasse gebeten: "Bei einer Überschreitung von fünf Stunden bis zu 1.800 Euro." Da bei einer Kontrolle auch die letzten 28 Tage auf Verstöße überprüft werden und Verstöße gegen Lenkzeiten regelmäßig zwangsläufig auch Verstöße gegen die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten mit sich führen, kann es bei Kontrollen laut Betzer zu weiteren unerwarteten Überraschungen kommen.

Die Kontrollbeamten können die Weiterfahrt untersagen

Nach Ansicht Betzers sollten für die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nicht nur die Fahrer, sondern alle an einer Transportkette Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden, also auch Absender, Verlader, Frachtführer, Spediteure, Arbeitgeber sowie Subunternehmer. "Ein klassisches Mitverschulden des Arbeitgebers ist, die Touren nicht so zu disponieren, dass sie in den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhe- und Lenkzeiten durchgeführt werden können." Ferner könne auch der Verlader zur Verantwortung herangezogen werden, wenn er etwa von einem Frachtführer verlange, dass seine Ware bis zum Zeitpunkt X ausgeliefert werden soll, obwohl offensichtlich ist, dass der Termin nur bei einer Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden kann.

Eine weitere Konsequenz:  Die Kontrollbeamten können die Weiterfahrt untersagen. Das kann mittelbar beim Unternehmen wiederum zu Vertragsstrafen, Verspätungsschäden oder bei verderblicher Ware auch zu Schadensersatz führen. "In diesem Zusammenhang wird auch oft übersehen, dass schadensträchtige Frachtführer die Kündigung ihrer Transportversicherung riskieren", erinnert der Rechtsanwalt.

Die VO legt gemeinsame Regeln

Eine weitere Folge könne der Wegfall der gewerblichen Zuverlässigkeit nach der Verordnung VO (EG) 1071/2009 sein. Die VO legt gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftfahrunternehmens fest. Im Anhang IV befinde sich eine Liste der schwersten Verstöße, der umgangssprachlich sogenannten sieben Todsünden. Sind diese Tatbestände erfüllt, ist die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder Unternehmers erheblich infrage gestellt und es kann zur Aberkennung der gewerblichen Zuverlässigkeit und zur Entziehung der erforderlichen Lizenzen führen. Die Liste beinhaltet auch Verstöße gegen Ruhe- und Lenkzeiten. Gemäß Nr.1a) liegt ein schwerster Verstoß bei Überschreitung der 6-tägigen oder 14-tägigen Höchstlenkzeiten um 25 Prozent oder mehr vor; weiterhin liegt ein schwerster Verstoß gemäß Nr.1b) vor, wenn während der täglichen Arbeitszeit Überschreitungen der maximalen Tageslenkzeit um 50 Prozent oder mehr ohne Pause oder ohne ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden vorliegen.

Hohe Bußgelder für Fahrer und Unternehmer

Inzwischen ist auch dem 33-Jährigen klar, dass die vereinbarte Lieferzeit des Ladegutes – Maschinenteile für ein Unternehmen in Bayern –  nicht eingehalten werden kann. Doch die Kontrolle der Göppinger Beamten ist noch nicht zu Ende: Den Schwerlastverkehrsspezialisten der Bereitschaftspolizei bleibt nicht verborgen, dass der Fahrer gar keine Berechtigung hat, den gewerblichen Güterverkehr durchzuführen, weil er die dazu vorgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen nicht absolviert hat.

Mögliche Folgen: "Wer den Weiterbildungs-Nachweis bei einer Kontrolle nicht vorlegen kann, wird mit empfindlichen Bußgeldern bestraft", sagt Thomas Betzer, "bis 5.000 Euro für Fahrer und bis 20.000 Euro für den Unternehmer". Die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb sind im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt.

Die Grundqualifikation muss nachgewiesen werden

Die Grundqualifikation muss mindestens alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden. Nur für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C, C1) vor dem 10. September 2009 erworben haben, gilt die Erfordernis noch nicht. Diese Fahrer müssen aber bis zum 10. September 2014 die Weiterbildung absolvieren. Dokumentiert werden die Grundqualifikation und die Weiterbildung durch die Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 12 der Fahrerlaubnis.

Hektisches Telefonieren am Kontrollpunkt an der B 29: Mit ein paar Stunden Wartezeit ist es nicht getan, der 33-Jährige darf gar nicht mehr weiterfahren. Sein Arbeitgeber muss aber den Sattelzug wieder auf die Strecke bringen. Es entstehen weitere Umstände und Kosten: Ein Ersatzfahrer setzt sich in Nordrhein-Westfalen in den Zug. Er wird erst Stunden später in Stuttgart ankommen, mit einem Taxi zur Kontrollstelle fahren und dort das Fahrzeug seines Kollegen übernehmen, um den Transportauftrag fortzuführen.

Harte Strafen für Drogenkonsum am Steuer

Vor Ort geht es für den 33-Jährigen und die Kontrollbeamten derweil weiter. Letztere hegen den Verdacht, dass der Fahrer seine Fahrt unter dem Einfluss von Drogen angetreten hat. "Vermutlich weil jetzt schon alles egal war", so mutmaßt die Polizei, räumt der Fahrer den Drogenkonsum bei der polizeilichen Vernehmung ein.

Jetzt wird es noch teurer: "Sollte bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, dass unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug gelenkt wurde, führt dies zu erheblichen Bußgeldern oder Geldstrafen sowie Gerichts- und Anwaltskosten", sagt der Anwalt dazu. In der Regel komme es zudem zur Entziehung der Fahrerlaubnis, die in den meisten Fällen mit dem Verlust des Arbeitsplatzes sowie erheblichen Mühen und Kosten für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis verbunden sei.

Gravierenden Folgen durch das verantwortungslose Fahrverhalten

Schlimmer noch, wenn unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Unfall verursacht oder mit verschuldet und dabei Personen verletzt werden oder Sachschaden entsteht: Dann können Zahlungen von Schadensersatz, Schmerzensgeld und Renten an das Unfallopfer anstehen, der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Kaskoversicherung können eingeschränkt werden. "Die Konsequenzen sind derart zahlreich, dass man diese kaum überschauen kann", sagt Betzer. "Die Ordnungswidrigkeiten-, Straf-, Zivilverfahren, Verwaltungsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis beziehungsweise die Verfahren zur Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis sowie der Verlust des Arbeitsplatzes führen häufig zum kompletten wirtschaftlichen Absturz".

Wie das Fazit des betroffenen Fahrers und seines Arbeitgebers nach der Kontrollaktion ausfiel, darüber lässt sich nur mutmaßen. Die Polizei Göppingen kommentiert die beschriebene Kontrolle, die sich über mehrere Stunden hinzog, jedenfalls so: "Wer sich auf unseren Straßen derart verantwortungslos aufführt, muss dann die durchaus gravierenden Folgen seiner Taten tragen – besser er, als andere, die er schädigt."

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.