Die Verkehrswirtschaft will rechtlich gegen das umstrittene Hafensicherheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgehen. Das Land wolle die Verantwortung für die Terrorabwehr einem Hafenbetreiber übertragen, der in der Realität aber gar nicht existiere, kritisieren der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB). Ihrer Ansicht nach ist der Staat für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zuständig - und nicht die Privatwirtschaft. Außerdem gebe es keinen einzelnen Hafenbetreiber, sondern eine Vielzahl selbstständiger Unternehmen, die auf dem Gelände Logistik betreiben. Einige in DSLV, VDV und BÖB organisierte Firmen bereiten nun eine Klage vor.