Das Landgericht Erfurt hat dem Palettenhersteller Falkenhahn untersagt, Holz-Flachpaletten mit dem Einbrand World in einem Oval anzubieten oder zu verkaufen. Die Falkenhahn-Paletten sehen mit ihrem Einbrand den Europaletten ähnlich, die jedoch als Markenzeichen ein eingebranntes Eur sowie Epal im Oval haben. Geklagt hatte der Europäische Palettenverband (Epal). Seine Klage begründet der Verband mit der Befürchtung vor einer Verwechslung. Es könne der falsche Eindruck entstehen, dass World-Paletten im Europalettenpool tauschfähig seien. In seinem Urteil begründete das Landgericht, dass der Einbrand World im Oval sei eine unberechtigte Annäherung an die Marken Eur im Oval und Epal im Oval und verletzte die Markenrechte der Epal im Sinne einer rechtswidrigen Beeinträchtigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Antrag der Epal, den Hersteller Falkenhahn zur Löschung der Marke World im Oval zu verpflichten, kam das Gericht nicht nach. Dafür sei das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zuständig.