Schließen

Transportwelt Ruhezeiten: Tückische Kontrollen im Ausland

Foto: Foto: photo 5000/Fotolia.com

Transportunternehmen klagen verstärkt über saftige Bußgelder bei Kontrollen im Ausland. Die fallen an, weil Fahrer die erforderlichen Nachweise über arbeitsfreie Tage nicht oder ohne Originaldokumente dabei haben. "Der Fahrer muss bei einer Zeitspanne von 28 Tagen jede Lücke nachweisen können", sagt Frank-Peter Gentze, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Berufsbildung beim Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Kann er das nicht, drohen ihm oder der Spedition teilweise saftige Strafen. War der Fahrer krank, im Urlaub oder hat er vorübergehend zum Beispiel Transporter unter 3,5 Tonnen gelenkt, die nicht unter den gewerblichen Güterkraftverkehr fallen, kann er dies mit einer Bescheinigung der EU-Kommission dokumentieren. Unternehmer und Fahrer müssen das Formular gleichermaßen unterschreiben. Es muss maschinell ausgefüllt sein und dem Fahrer im Original vorliegen. Da die Bescheinigung nicht alle Auszeiten abdeckt, halten unter anderem die BGL-Landesverbände weitere Formulare bereit, mit denen Fahrer ihre Wochenruhezeit oder andere Tätigkeiten dokumentieren können - falls sie zum Beispiel nicht gefahren sind, sondern im Lager ausgeholfen haben. Doch damit nicht genug. "Zusätzlich gibt es nationale Spezialitäten", erläutert BGL-Repräsentant Gentze. In Belgien verlangen die Behörden zusätzlich eine ehrenwörtliche Erklärung, die auf flämisch oder französisch vorliegen muss, »vorausgesetzt, es tritt eine Lücke auf, die nicht durch die EU-Bescheinigung abgedeckt ist«, sagt Gentze. Das Hauptproblem für die Speditionen ist, dass ihre Fahrer die Nachweise jeweils im Original mitführen sollen. Nach Ansicht der Firmen ist das praxisfremd. Die Verantwortlichen bei Sandmann Transporte in Lähden im Emsland etwa sehen ihr Fahrpersonal teils wochenlang nicht. »Wir haben beispielsweise Pendelverkehre zwischen Italien und Frankreich«, berichtet Logistikleiter Franz-Josef Jansen. »Also haben wir keine Chance, ihnen etwas im Original mitzugeben.« Dennoch würden die Formulare weder per Fax noch per Mail akzeptiert. »Auch dürfen wir das Dokument nicht nachträglich einreichen«, sagt Jansen. Eine besonders bittere Erfahrung hat einer der Sandmann-Fahrer in Belgien gemacht. Dort brummten ihm die Behörden wegen einer fehlenden Bescheinigung ein Bußgeld von 1.730 Euro auf. Logistik-Chef Jansen hat den Verdacht, dass sich die Behörden im Ausland teilweise gezielt auf diese Nachweise stürzen: »Jetzt haben wir die Lenk- und Ruhezeiten im Griff, also kommen sie damit.« Auch in Polen müssen die Speditionen besondere Vorsicht walten lassen. »Wir waren mit umgerechnet etwa 140 Euro dabei«, schildert Robert Theis, Fuhrparkleiter bei der Spedition Fehrenkötter in Ladbergen bei Greven. Das eigentliche »Vergehen« habe darin bestanden, dass das Fahrzeug 30 Zentimeter zu lang war. Daraufhin hätten die Behörden auch alles Weitere unter die Lupe genommen. »Gegenüber haben sie einen deutschen Lkw abgeschleppt, der acht Minuten Lenkzeit zu viel hatte«, berichtet Theis. Deutsche Behörden bewiesen dagegen Augenmaß, bestätigen Theis und Sandmann-Vertreter Jansen. Die Beamten des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) hätten einen Fehrenkötter-Lkw auf der Fahrt nach Duisburg gestoppt - und dabei mit sich reden lassen. »Wir durften das fehlende Formular nachreichen«, sagt Theis. Das hängt aber vom Einzelfall ab. »Generell müssen Fahrer auch in Deutschland die Bescheinigung im Original mit den Unterschriften von Fahrern und Unternehmen mitführen«, erläutert Stefan Jansen, Leiter der BAG-Außenstelle Mainz, auf Anfrage.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.