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Transportwelt Recht: Falschparken ist Nötigung

Falschparken ist Nötigung

Wer durch Falschparken bewusst eine Autobahnzufahrt blockiert, macht sich der Nötigung strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Darauf hat jetzt das Amtsgericht Kassel anlässlich eines entsprechenden Falls hingewiesen. Dabei hatte ein Lkw-Fahrer, der auf einem Autobahnparkplatz keine Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug inklusive Anhänger fand, die Ausfahrt Richtung Autobahn eine Stunde lang blockiert. Erst die Polizei konnte ihn unter Vorhaltung einer Waffe zur Räumung bewegen. Das Gericht empfand dieses Vorgehen laut einer Meldung der Deutschen Anwaltsberatung als sozialwidrig. Der Fahrer des Lkw, ein selbstständiger, verwitweter Spediteur mit drei Kindern, kam nur deshalb mit einer Geldstrafe von 1.200 Euro und einem Monat Fahrverbot davon, weil dies die persönlichen Umstände rechtfertigten. Für diese Art der Nötigung könnten tatsächlich bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.  (AZ: 2631 Js 39636/09)

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