Das Lkw-Förderprogramm der KfW-Bankengruppe bringt nicht jedem Unternehmen den erhofften Geldsegen. Zuschüsse gibt es nur, wenn Speditionen oder Werkverkehre den Verwendungsnachweis für jeden Lkw innerhalb von vier Wochen nach seiner Zulassung einreichen. Wer der Einfachheit halber die Belege erst sammelt, geht möglicherweise leer aus, weil er die Monatsfristen versäumt. Wie jedoch trans aktuell-Recherchen belegen, galt diese Anforderung vor einem knappen Jahr noch nicht. Die KfW hat in der Zwischenzeit also ihre Auszahlungsmodalitäten geändert, was sie auf Nachfrage bestreitet. Damals hatte eine mittelständische Spedition aus Baden-Württemberg für 36 Lkw Zuschüsse bekommen, obwohl sie alle Nachweise erst gesammelt und die Monatsfrist nicht eingehalten hatte. In diesem Jahr aber verweigerte die KfW für 18 von 20 Lkw die Zahlung. Dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sind mehrere solche Fälle bekannt, bei denen Unternehmen am Ende kein Geld bekamen. Ausführlich berichtet trans aktuell in der neuen Printausgabe auf Seite 1 über den Sachverhalt. Die Fachzeitung können Sie im Internet abonnieren.