Um die Feinstaubgrenzwerte der EU einzuhalten, erhält Deutschland von der Europäische Kommission eine Fristverlängerung. Der Beschluss der Europäischen Kommission betrifft fünf Gebiete in Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Dazu gehören der Ballungsraum Köln, Aachen, Warstein, Grevenbroich und Leipzig. Bis 11. Juni 2011 sind diese Gebiete von der verpflichtenden Einhaltung der PM 10-Grenzwerte ausgenommen. Deutschland hatte 2007 einen entsprechenden Antrag auf eine befristete Ausnahme von dem Beschluss der EU-Luftqualitätsnormen für Feinstaub beantragt. Die Europäische Kommission hat entschieden, dass die genannten Gebieten Ausnahmen seien. Die Kommission geht davon aus, dass die Grenzwerte bis zum Ablauf der Frist erreicht werden. Für Feinstaub (PM 10) gelten zwei verbindliche Grenzwerte. Die durchschnittliche Jahreskonzentration von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter und eine Tageskonzentration von 50 Mikrogramm, die höchsten 35 Mai in einem Jahr überschritten werden darf.