Schließen

Transportwelt CEMT-Genehmigungen für 2011 ab September beantragen

Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitteilt, liegen die  Antragsunterlagen für die CEMT-Jahresgenehmigungen (Conférence Européenne des Ministres des Transports = Europäische Verkehrsministerkonferenz) für das Jahr 2011 von Anfang September an bei den Außenstellen des BAG bereit. CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union und Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. Laut BAG werden Genehmigungen grundsätzlich nur für „EURO III sichere“ Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien und Griechenland würden allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen gelten. In Österreich erhielten nur „EURO IV sichere“ Fahrzeuge eine Genehmigung. Antragsschluss ist generell der 1. Oktober 2010. Neuerteilung
Im Neuerteilungsverfahren könnten Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz bis zu 10 CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen, soweit sie glaubhaft machten, dass sie 2011 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Die bisher durchgeführten Beförderungen seien gegebenenfalls nachzuweisen. Für die Neuerteilung einer österreich-, italien- oder griechenlandfreien CEMT-Jahresgenehmigung sei der Bedarf entsprechend zu begründen und gegebenenfalls nachzuweisen.

Der Bewertungszeitraum sowohl für das Neu- als auch für das Wiedererteilungsverfahren erstrecke sich vom 01. September des Vorjahres bis zum 31. August des laufenden Jahres.
Soweit nach Abschluss des Jahresverfahrens noch Genehmigungen zur Verfügung stünden, könnten dann noch weitere Genehmigungen beantragt werden. Wiedererteilung
Im Verfahren zur Wiedererteilung müssten die Antragsteller mindestens eine Beförderung mit der CEMT-Jahresgenehmigung im Bewertungszeitraum nachweisen, bei der der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder ein solcher Staat im Transit durchfahren wurde.

Für eine Wiedererteilung einer CEMT-Jahresgenehmigung, die ohne Österreich-, Italien- oder Griechenland-Sperrstempel erteilt worden sei, müsse im Bewertungszeitraum mindestens eine entsprechende CEMT-Beförderung in oder aus diesen Ländern nachgewiesen werden. Kurzeitgenehmigung
Nach Angaben des BAG werden CEMT-Kurzzeitgenehmigungen seit 2010 für Fahrzeuge erteilt, die mindestens dem Standard „EURO III sicher“ der CEMT entsprechen.

Weitere Informationen auf der Internetseite www.bag.bund.de unter der Rubrik „Fragen & Antworten/Güterkraftverkehr“.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.